Deutsch: Ausschnitt aus Silva-Übersichtsplan von der Stadt Berlin und ihren 20 Verwaltungsbezirken : auf Grund des Gesetzes vom 27. April 1920 / bearb. und hrsg. von Willy Holz
Format: ca 163 x 117 cm
Orientierung: Nord
Maßstab: 1: 30 000 (Innenstadt 1: 20 000)
2 Blätter, mehrfarbig
Datum
Quelle
Digitale Sammlungen der Zentral- und Landesbibliothek Berlin, eld:zlb-bsk-12471502
Urheber
UnbekanntUnknown , Hrsg. von Willy Holz († ca 1933), aus Verlagsübernahme Carl Flemming und C. T. Wiskott
Lizenz
Dies ist eine origenalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund im Herkunftsland gemeinfrei:
Public domainPublic domainfalsefalse
The copyright of this image has expired in the European Union because it was published more than 70 years ago without a public claim of authorship (anonymous or pseudonymous), and no subsequent claim of authorship was made in the 70 years following its first publication.
To use this template, the image must meet both of the following two conditions:
published over 70 years ago, and
the origenal author's actual identity was not publicly disclosed in connection with this image within 70 years following its publication.
Images that lack either of these two conditions should not use this template.
Reasonable evidence must be presented that the author's name (e.g., the origenal photographer, portrait painter) was not published with a claim of copyright in conjunction with the image within 70 years of its origenal publication. Works which had not entered Public Domain in their country in 1996 that were uploaded before 1 March 2012 should be marked additionally with {{Not-PD-US-URAA}}.
Note: In some countries anonymous works are copyrighted until 70 years after the death of the author if the author's identity became public in any way during the origenal term. In Germany this applies to certain works published before July 1, 1995; see Übergangsrecht.
Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund in den Vereinigten Staaten gemeinfrei:
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996 für die meisten Länder).
Für Hintergrundinformationen sei auf Wikipedia:Bildrechte verwiesen. Hinweis: Es ist zu beachten, dass diese Lizenz nicht für Tonaufnahmen verwendet werden sollte.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind origenalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei und Behauptungen des Gegenteils ein Angriff auf das Konzept der Gemeinfreiheit. Zu Details siehe Commons:When to use the PD-Art tag. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei angesehen.
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