Verwaltungsgliederung Preußens

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Die Verwaltungsgliederung Preußens war die Grundlage einer sehr modernen Landesverwaltung, die durch die Preußischen Reformen von 1815/1818 geschaffen wurde. Zwischen der Landesregierung und der Gemeindeebene wurden drei regionale Ebenen der staatlichen Verwaltung geschaffen: die Provinzen, die Regierungsbezirke und die Kreise.

Die drei preußischen Verwaltungsebenen wurden zum Vorbild für die Verwaltungsgliederung auch im übrigen Deutschland. Landkreise und Regierungsbezirke sind bis heute Bestandteil der deutschen Verwaltungsgliederung. Die Provinzen entsprachen in ihrer Größe etwa den heutigen Ländern und wurden nach der Auflösung Preußens zur Grundlage der Neugliederung der deutschen Länder durch die Besatzungsbehörden 1945/1946.

Die 12 Provinzen Preußens und ihre Regierungsbezirke (1895)

Da nach der Reichsgründung 1871 über die Hälfte des Reichsgebiets zu Preußen gehörte, spielten im traditionell föderal geprägten Deutschland die preußischen Provinzen eine ähnliche Identifikationsrolle wie ansonsten nur die Länder außerhalb Preußens, denen sie (im Gegensatz zum preußischen Gesamtstaat) nach Größe, Bevölkerung und wirtschaftlicher Bedeutung vergleichbar waren. Dabei war hilfreich, dass die Abgrenzung und Benennung der Provinzen in den meisten Fällen auf gewachsene historische und landsmannschaftliche Zusammenhänge Rücksicht nahm. Für die Identifikation der (ggf. ehemaligen) Bewohner mit ihrer Heimat spielen die ehemaligen preußischen Provinzen bis heute eine wichtige Rolle, vor allem in den Regionen, die heute nicht mehr als einheitliche Verwaltungseinheit existieren, wie etwa in Westfalen, Schlesien, dem Rheinland oder Ostpreußen.

Ab 1875 waren die Provinzen zugleich Körperschaften der Selbstverwaltung der angehörigen Land- und Stadtkreise wie auch nachgeordnete Verwaltungseinheiten der preußischen Staatsregierung. Dies spiegelte sich in entsprechenden doppelten Institutionen wider. Land- und Stadtkreise entsandten Abgeordnete in die Provinziallandtage mit jeweils sechsjähriger Legislaturperiode. Der Provinziallandtag wählte aus seiner Mitte eine provinziale Regierung, den Provinzialausschuss, und dessen Leiter, den Landesdirektor (für 6 bis 12 Jahre). Provinziallandtag, -ausschuss und Landesdirektor erfüllten kreisübergreifende Aufgaben wie z. B. Pflege von Kultur und Gesundheitsversorgung (Provinzialnervenheilanstalten). Der preußische Innenminister berief für die Staatsregierung in jeder Provinz einen Oberpräsidenten, dem ein eingesetzter Provinzialrat zur Seite stand. Oberpräsident und Rat übten im provinzialen Rahmen Aufsichtsfunktionen für die Staatsregierung aus.

Die heutigen Länder Schleswig-Holstein und Brandenburg gehen unmittelbar auf preußische Provinzen zurück, die Länder Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt entstanden durch den Zusammenschluss preußischer Provinzen mit ihren selbständig gebliebenen nichtpreußischen Nachbarstaaten. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bestehen fast ausschließlich oder zu großen Teilen (Rheinland-Pfalz) aus den Gebieten der früheren preußischen Rheinprovinz, der Provinz Westfalen und Randgebieten der Provinz Hessen-Nassau, wobei aber die preußische Vergangenheit im Saarland (wegen der Prägung durch die langjährige Verbindung mit Frankreich nach 1918 und nach 1945) und in Rheinland-Pfalz (wegen der nichtpreußischen Herkunft erheblicher Landesteile, wie der Pfalz, Rheinhessen oder auch Birkenfeld) für die Landesidentität eine geringere Rolle spielt.

Zu Anfang des 19. Jahrhunderts und nach 1919 (bedingt durch die ausschließlich preußische Provinzen betreffenden Gebietsverluste gegenüber Belgien, Dänemark, Polen, Litauen und der Tschechoslowakei) gab es mehrere Umgliederungen, Zusammenschlüsse und Teilungen preußischer Provinzen. In der Zeit dazwischen blieb die Einteilung stabil, so dass sich die zwölf Provinzen dieser Zeit als „klassisch“ im deutschen Bewusstsein etablieren konnten:

Die sechs bzw. sieben östlichen Provinzen
Ostpreußen
Westpreußen
Brandenburg
Pommern
Posen
Schlesien
Sachsen
Die westlichen Provinzen
Westfalen
Rheinprovinz
Schleswig-Holstein (ab 1867)
Hannover (ab 1867)
Hessen-Nassau (ab 1867)

West- und Ostpreußen bildeten 1824–1877 eine gemeinsame Provinz Preußen.

Der Spitzenbeamte einer Provinz hatte die Bezeichnung Oberpräsident, die anfangs ständische, später gewählte Legislative Provinziallandtag.

Regierungsbezirke

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Unterhalb der Provinzebene wurden „königliche Regierungen“ eingerichtet, die später als Regierungsbezirk bezeichnet und als Mittelinstanz auch von anderen Ländern eingeführt wurden. Pro Provinz gab es zwischen einem (Schleswig-Holstein) und sechs (Hannover, Rheinprovinz) Regierungsbezirken; Schlesien, Sachsen, Pommern und Westfalen drei, die übrigen Provinzen zwei. An der Spitze eines Regierungsbezirks stand, wie heute, ein Regierungspräsident.

Im Gegensatz zu den Provinzen trugen die Regierungsbezirke und Landkreise nicht einen traditionellen Namen, sondern den ihres Verwaltungssitzes. Diese lagen in manchen Fällen nicht im größten Ort. So wurden etwa das östliche Ruhrgebiet von Arnsberg, das südliche Westpreußen von Marienwerder und die Stadt Frankfurt am Main von Wiesbaden aus regiert. Beides trug dazu bei, dass die Identifikation der Bevölkerung mit der regionalen Ebene Regierungsbezirk, wie heute, gering war.

Ausnahmen bestanden dort, wo die Regierungsbezirke traditionelle Teilregionen ihrer Länder (Provinzen) abbildeten, auch wenn dies nicht im Namen zum Ausdruck kam: So entsprach etwa der Regierungsbezirk Stettin dem historischen Vorpommern und der Regierungsbezirk Oppeln konnte als hinreichende geographische Definition für Oberschlesien gelten. In der Weimarer Republik bildete er sogar eine eigene Provinz unter diesem Namen.

Auf lokaler Ebene wurden Kreise eingerichtet, die ein Bindeglied zwischen der staatlichen Verwaltung und der durch die geplante (aber erst Ende des 19. Jahrhunderts verwirklichte) kommunale Selbstverwaltung zu größerer Bedeutung gelangten Gemeindeebene bilden sollte. Die nunmehr selbständigen und von einem meist ehrenamtlichen Bürgermeister repräsentierten Gemeinden wurden durch die Kreisverwaltung und ihre professionelleren Strukturen in der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte unterstützt.

Den Spitzenbeamten eines Landkreises nannte man damals wie heute Landrat, den Sitz der Kreisverwaltung Landratsamt oder Kreishaus.

Die Größe eines Kreises sollte so bemessen sein, dass von jedem Dorf aus innerhalb eines Tages eine Reise mit der Kutsche zum Sitz der Kreisverwaltung, die Ausführung der geplanten Amtsgeschäfte und die Rückreise möglich sein sollte oder umgekehrt der Landrat ein entlegenes Dorf besuchen konnte, ohne dort übernachten zu müssen.

Größere Städte blieben außerhalb der Zuständigkeit der Landkreise, da sie selbst über eine professionelle Verwaltung verfügten und ihre Amtsgeschäfte allein erledigen konnten. Sie bildeten einen Stadtkreis, später als kreisfreie Stadt bezeichnet. Auch dieses Phänomen ist bis heute Teil des deutschen Verwaltungsaufbaus. Da die Ära des hier beschriebenen Verwaltungsaufbaus (1815–1945) auch die für Europas Städte extrem bedeutende Zeit der Industrialisierung umfasst, die unter anderem von einem rasanten Wachstum der Städte gekennzeichnet war, stieg die Zahl der kreisfreien Städte in Preußen immer weiter an, weil ehemalige Kleinstädte oder gar Dörfer innerhalb weniger Jahrzehnte fünf- oder sechsstellige Einwohnerzahlen erreichten und damit den Rahmen der für ländliche Gebiete gedachten Kreisverwaltungen sprengten und deshalb, oft gegen den erbitterten Widerstand der Landräte, aus ihren Landkreisen austreten durften.

Kreise, deren Verwaltungssitz in einer ihr nicht angehörenden Stadt lag, wurden Landkreis genannt, im Gegensatz zum gleichnamigen Stadtkreis. Alle übrigen Kreise hießen amtlich Kreis.

Die Landesteile Preußens am Ende des 17. Jahrhunderts
Gebietszuwächse im 18. Jahrhundert

Die hohenzollernschen Gebiete, aus denen sich nach der Krönung Friedrichs I. im 18. Jahrhundert ein Staat unter dem Namen „Preußen“ entwickelte, bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus den Landesteilen Preußen (dem Königreich), Brandenburg, Pommern, Herzogtum Geldern, Herzogtum Kleve, Grafschaft Moers, Grafschaft Tecklenburg, Grafschaft Lingen, Fürstentum Minden, Grafschaft Mark, Grafschaft Ravensberg, Lippstadt, Herzogtum Magdeburg, Fürstentum Halberstadt, Fürstentum Neuenburg und Grafschaft Valangin.

1713 wurden die Landesteile in folgende Provinzen gegliedert:

  1. Mittelmark, Uckermark und Altmark
  2. Neumark-Pommern-Kaschubei
  3. Herzogtum Preußen, das „Königreich“
  4. Geldern-Kleve
  5. Minden-Mark-Ravensberg
  6. Magdeburg-Halberstadt
  7. Kanton Neuenburg
  8. Valangin

1740 wurden die Provinzialbehörden in Kriegs- und Domänenkammern überführt oder neu gegliedert. Auch deren Gestalt änderte sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte mehrmals, als weitere Gebiete zu Preußen kamen, darunter 1742 das Herzogtum Schlesien und 1744 das Fürstentum Ostfriesland.

Durch territoriale Neuerwerbungen zu Ende des 18. Jahrhunderts und Anfang des 19. Jahrhunderts erweiterte sich auch die Zahl der Gesamtprovinzen Preußens.


Provinzen des altpreußischen Staats bis 1806 mit Angabe von statistischen Kennzahlen[1]
Provinzgruppe Nummer Provinz Anfall Abgang km² EW EW/km² Städte Städte >5.000 EW Städte 2.000–5.000 EW Städte <2.000 EW
Ost 1.0 176.596 4.104.000 23,24 525 18 073 434
1.1 (Alt-)Ostpreußen 1618 1945 039.424 0.990.000 25,11 067 06 025 036
1.2 Neuostpreußen 1795 1807 051.240 0.877.000 17,12 129 00 008 121
1.3 Westpreußen 1772/76 1920/45 032.256 0.817.000 25,33 094 06 018 070
1.4 Südpreußen 1793 z. T. 1807 053.676 1.420.000 26,46 235 06 022 207
Zentral 2.0 109.310 4.203.400 38,45 380 33 104 243

2.1 Herzogtum Schlesien 1741 1945 040.656 2.047.000 50,35 147 11 043 093

2.2 Mark Brandenburg 1415 z. T. 1945 035.728 1.177.000 32,94 123 13 034 076

2.3 Herzogtum Pommern 1648, 1721 z. T. 1945 024.761 0.518.000 20,92 056 03 014 039

2.4 Herzogtum Magdeburg mit Grafschaft Mansfeld 1648, 1680 (z. T. 1807–1813) 006.093 0.320.000 52,52 036 03 005 028
2.5 Grafschaft Hohnstein, Fürstentum Halberstadt, Quedlinburg 1648 1807–1813 002.072 0.141.400 68,24 018 03 008 007
2.6 Fürstentum Erfurt und Eichsfeld 1802 1806 002.716 0.158.000 58,17 009 03 003 003
Nord-West 3.0 017.645 0.873.000 49,48 104 08 021 075
3.1 Grafschaft Kleve und Grafschaft Mark 1612 1801/07–1815 004.004 0.202.000 50,45 036 03 010 023
3.2 Fürstentum Minden und Grafschaft Ravensberg 1648 1807–1815 001.951 0.166.000 85,08 014 01 002 011
3.3 Grafschaft Lingen und Grafschaft Tecklenburg 1702 1807–1815 000.728 0.046.000 63,19 008 00 000 008
3.4 Fürstentum Münster 1802 1807–1815 002.744 0.127.000 46,28 009 01 001 007
3.5 Fürstentum Paderborn 1802 1807–1815 002.800 0.098.500 35,18 023 00 002 021
3.6 Fürstentum Hildesheim 1802 1807–1866 002.240 0.114.000 50,89 009 02 003 004
3.7 Fürstentum Ostfriesland 1744 1807–1866 003.178 0.119.500 37,60 005 01 003 001
Süd 4.0 007.658 0.540.600 70,59 048 08 008 032
4.1 Fürstentum Ansbach 1791 1806 003.514 0.270.000 76,84 025 05 003 017
4.2 Fürstentum Bayreuth 1791 1807 003.220 0.223.000 69,25 018 03 003 012
4.3 Fürstentum Neufchatel 1707 1806 000.924 0.047.600 51,52 005 00 002 003
Preußische Monarchie 311.209 9.721.000 31,24 10570 67 206 784


Nach dem Wiener Kongress wurde der Staat Preußen mit der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt.[2] Sie zählten – mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen – als Verwaltungseinheiten Preußens zum Territorium des Deutschen Bundes (in Klammern die Provinzhauptstadt):

  1. Provinz Ostpreußen (Königsberg), zusammen mit Westpreußen Provinz Königreich Preußen (Königsberg)
  2. Provinz Westpreußen (Danzig)
  3. Provinz Pommern (Stettin)
  4. Provinz Brandenburg (Potsdam)
  5. Provinz Sachsen (Magdeburg)
  6. Provinz Großherzogtum Posen (Posen)
  7. Provinz Schlesien (Breslau)
  8. Provinz Jülich-Kleve-Berg (Köln)
  9. Provinz Westfalen (Münster)
  10. Provinz Großherzogtum Niederrhein (Koblenz)

Seit 1822 bildeten die Provinzen Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein die Rheinprovinz mit der Hauptstadt Koblenz. 1829 wurden Ost- und Westpreußen zur Provinz Preußen (Hauptstadt Königsberg) vereinigt. Damit verringerte sich die Zahl der Provinzen auf acht.

1849 verzichteten die Fürsten von Hechingen und Sigmaringen auf ihre Herrschaft, wodurch beide Fürstentümer an Preußen fielen. Sie wurden zum Regierungsbezirk Sigmaringen zusammengefasst, der später auch als Hohenzollernsche Lande bezeichnet wurde.

1853 erwarb Preußen vom Großherzogtum Oldenburg einen Landstrich am Jadebusen und der Innenjade, auf dem ein Hafen angelegt wurde. 1869 erhielt dieses Gebiet zusammen mit der umliegenden Siedlung den Namen Wilhelmshaven. 1873 wurde es der 1867 gebildeten Provinz Hannover angegliedert.

Verwaltungsgliederung am 1. Januar 1900

Nach dem Deutschen Krieg von 1866 annektierte Preußen das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau, die Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie die Freie Stadt Frankfurt am Main. Aus diesen Gebieten wurden drei Provinzen gebildet:

Zum 1. April 1878 wurde die Provinz Preußen wieder in die beiden Provinzen Ostpreußen (Hauptstadt: Königsberg) und Westpreußen (Hauptstadt: Danzig) geteilt. Preußen umfasste damit zwölf Provinzen.

„Seit 1. April 1881 ist B.[erlin] aus der Provinz Brandenburg ausgeschieden und bildet einen Verwaltungsbezirk für sich.“[3] Abweichend von den anderen Provinzen bestand Berlin aber nur aus einem Stadtkreis. Daher wurde kein separater Provinziallandtag, kein Landesdirektor und kein Provinzialausschuss gewählt, sondern die Stadtverordnetenversammlung, der Oberbürgermeister und der Magistrat erfüllten die jeweiligen Aufgaben simultan. Wie für jede Provinz wurde auch für Berlin eine Landesversicherungsanstalt gegründet, getrennt von der brandenburgischen. Die Aufgaben des Oberpräsidenten übertrug der preußische Innenminister dem von ihm berufenen Polizeipräsidenten in Berlin. Medizinal- und Schulangelegenheiten wurden weiter mit Brandenburg zusammen geregelt, auch das Konsistorium in Berlin, das die märkische Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche der älteren Provinzen Preußens leitete, blieb für Berlin und Brandenburg zuständig.[3]

  • Stadt Berlin (Stadtkreis noch ohne Vororte), als provinzfreier Regierungsbezirk mit provinzähnlichen Funktionen

Verwaltungsgliederung mit Einwohnerzahlen 1871:[4]

Provinz Brandenburg

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Kreisfreie Stadt Einwohner 1871
Frankfurt (Oder) 43.214
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Arnswalde 42.325
Calau 49.393
Cottbus 66.303
Crossen 60.527
Friedeberg 54.790
Guben 62.462
Königsberg Nm. 90.497
Landsberg (Warthe) 77.738
Lebus (Seelow) 92.882
Luckau (Nd. Laus.) 61.144
Lübben (Spreewald) 34.228
Soldin 47.716
Sorau 86.189
Spremberg 23.505
Sternberg (Brandenburg) (Drossen) 91.918
Züllichau-Schwiebus (Zillichau) 49.689
Regierungsbezirk Frankfurt 1.034.5200.0
Kreisfreie Stadt Einwohner 1871
Berlin 826.341
Potsdam 043.834
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Angermünde 063.492
Beeskow-Storkow (Beeskow) 042.134
Jüterbog-Luckenwalde (Jüterbog) 060.417
Niederbarnim (Berlin) 088.654
Oberbarnim (Bad Freienwalde (Oder)) 071.514
Osthavelland (Nauen) 071.515
Ostprignitz (Kyritz) 069.003
Prenzlau 053.031
Ruppin (Neuruppin) 074.496
Teltow (Berlin) 107.354
Templin 043.974
Westhavelland (Rathenow) 073.994
Westprignitz (Perleberg) 070.892
Zauch-Belzig (Belzig) 068.064
Regierungsbezirk Potsdam 1.828.7090.

Provinz Hannover

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Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen 1866 und der Gründung der preußischen Provinz Hannover wurde die alte Gliederung in 6 Landdrosteien Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Aurich beibehalten. Auch die hannoveraner selbständigen Städte und Ämter wurden beibehalten. Die Amtshauptmänner erhielten die Stellung eines preußischen Landrats. Die Provinzhauptstadt Hannover blieb selbständig. Die anderen selbständigen Städte und Ämter wurden nach der Preußischen Verordnung vom 12. September 1867 zu 37 Kreisen zusammengefasst. Diese Kreise waren für Militär- und Steuerangelegenheiten und später für die Durchführung des Reichsimpfgesetz und Wohltätigkeitsangelegenheiten zuständig. 1868 wurde die Berghauptmannschaft Clausthal, die gleichrangig neben den Landdrosteien bestanden hatte, in die Landdrostei Hildesheim eingegliedert. Die Landdrosteien entsprachen Regierungsbezirken.

(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Aurich 70.361
selbständige Stadt Einwohner 1871
Aurich 4.264
Esens 2.198
Amt Einwohner 1871
Aurich 29.437
Esens 11.973
Wittmund 22.489
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Emden 59.858
selbständige Stadt Einwohner 1871
Emden 12.588
Norden 5.948
Amt Einwohner 1871
Norden 23.099
Emden 18.223
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Leer 62.994
selbständige Stadt Einwohner 1871
Leer 8.932
Amt Einwohner 1871
Leer 12.792
Stickhausen 21.231
Weener 20.039
Landdrostei Aurich 193.213
Selbständige Stadt Einwohner 1871
Hannover, Steuerkreis Hannover (Stadt) 87.626
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Diepholz 50.738
Amt Einwohner 1871
Diepholz 20.818
Freudenberg 16.624
Sulingen 13.296
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Hameln 49.705
selbständige Stadt Einwohner 1871
Bodenwerder 1.307
Hameln 8.556
Amt Einwohner 1871
Hameln 20.904
Lauenstein 14.578
Polle 4.360
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Hannover (Land) 74.123
selbständige Stadt Einwohner 1871
Neustadt am Rübenberge 2.408
Wunstorf 2.419
Amt Einwohner 1871
Hannover 20.206
Linden 25.872
Neustadt am Rbg. 23.218
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Hoya 45.374
Amt Einwohner 1871
Bruchhausen 12.039
Hoya 15.596
Syke 17.739
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Nienburg 50.770
selbständige Stadt Einwohner 1871
Nienburg 5.046
Amt Einwohner 1871
Nienburg 17.100
Stolzenau 18.694
Uchte 9.930
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Wennigsen 46.632
selbständige Stadt Einwohner 1871
Eldagsen 2.344
Münder 2.271
Pattensen 1.500
Springe a. Deister 2.351
Amt Einwohner 1871
Calenberg 9.227
Springe 12.986
Wennigsen 18.304
Landdrostei Hannover 404.968
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Einbeck 64.574
selbständige Stadt Einwohner 1871
Einbeck 17.842
Moringen 1.628
Northeim 4.785
Amt Einwohner 1871
Einbeck 17.842
Northeim 17.817
Uslar 16.310
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Göttingen 68.527
selbständige Stadt Einwohner 1871
Göttingen 15.847
Münden 5.492
Amt Einwohner 1871
Göttingen 18.337
Münden 14.881
Reinhausen 13.970
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Hildesheim 61.803
selbständige Stadt Einwohner 1871
Hildesheim 20.804
Peine 4.516
Amt Einwohner 1871
Hildesheim 18.646
Peine 17.840
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Liebenburg 52.506
selbständige Stadt Einwohner 1871
Goslar 8.922
Amt Einwohner 1871
Bockenem 16.207
Liebenburg 16.588
Wöltingerode 10.789
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Marienburg 52.430
Amt Einwohner 1871
Alfeld 19.381
Gronau 15.847
Marienburg 17.202
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Osterode am Harz 64.227
selbständige Städte Einwohner 1871
Duderstadt 4.136
Osterode/Harz 5.419
Amt Einwohner 1871
Gieboldehausen 20.539
Herzberg/Harz 16.036
Osterode/Harz 18.097
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Zellerfeld 42.828
Amt Einwohner 1871
Elbingerode 4.031
Hohnstein (Harz) 10.278
Zellerfeld 28.519
Landdrostei Hildesheim 406.895
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Celle 64.548
selbständige Städte Einwohner 1871
Burgdorf 3.025
Celle 16.126
Amt Einwohner 1871
Burgdorf 17.790
Burgwedel 10.605
Celle 17.002
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Dannenberg 54.892
selbständige Städte Einwohner 1871
Dannenberg 2.062
Lüchow 2.604
Amt Einwohner 1871
Dannenberg 12.694
Gartow [5]
Lüchow 28.726[6]
Neuhaus 8.803
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Fallingbostel 50.450
Amt Einwohner 1871
Ahlden 10.333
Bergen 8.966
Fallingbostel 14.621
Soltau 16.530
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Gifhorn 51.438
selbständige Stadt Einwohner 1871
Gifhorn 2.813
Amt Einwohner 1871
Fallersleben 8.762
Gifhorn 13.788
Isenhagen 15.428
Meinersen 10.647
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Harburg 70.503
selbständige Stadt Einwohner 1871
Harburg 16.500
Winsen (Luhe) 2.735
Amt Einwohner 1871
Harburg 21.119
Tostedt 10.803
Winsen 19.346
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Lüneburg 47.693
selbständige Stadt Einwohner 1871
Lüneburg 16.287
Amt Einwohner 1871
Bleckede 12.477
Lüneburg 18.929
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Uelzen 44.681
selbständige Stadt Einwohner 1871
Uelzen 5.415
Amt Einwohner 1871
Medingen 17.552
Oldenstadt 21.714
Landdrostei Lüneburg 384.205
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Bersenbrück 42.527
selbständige Stadt Einwohner 1871
Quakenbrück 1.979
Amt Einwohner 1871
Bersenbrück 17.610
Fürstenau 12.389
Vörden 10.549
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Lingen (Ems) 58.489
selbständige Stadt Einwohner 1871
Lingen (Ems) 5.015
Amt Einwohner 1871
Bentheim 10.212
Freren 11.339
Lingen 12.019
Neuenhaus 19.904
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Melle 47.529
selbständige Stadt Einwohner 1871
Melle 1.805
Amt Einwohner 1871
Gröneburg zu Melle 22.613
Iburg 23.111
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Meppen 54.860
selbständige Stadt Einwohner 1871
Papenburg 6.076
Amt Einwohner 1871
Aschendorf 13.039
Haselünne 7.794
Hümmling zu Sögel 12.629
Meppen 15.322
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Osnabrück 65.260
selbständige Stadt Einwohner 1871
Osnabrück 23.308
Amt Einwohner 1871
Osnabrück 22.392
Wittlage 19.560
Landdrostei Osnabrück 268.665
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Lehe 51.710
Amt Einwohner 1871
Dorum 8.999
Hagen 9.435
Lehe 33.276
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Neuhaus (Oste) 28.022
Amt Einwohner 1871
Neuhaus (Oste) 12.675
Osten 15.347
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Osterholz 42.209
Amt Einwohner 1871
Blumenthal 15.786
Lilienthal 12.820
Osterholz 13.603
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Otterndorf 17.291
selbständige Stadt Einwohner 1871
Otterndorf 1.800
Amt Einwohner 1871
Otterndorf 15.491
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Rotenburg (Wümme) 31.735
Amt Einwohner 1871
Rotenburg (Wümme) 17.875
Zeven 13.860
(Steuer-)Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Stader Geestkreis (in Himmelpforten) 52.386
selbständige Stadt Einwohner 1871
Bremervörde 2.903
Buxtehude 2.788
Stade 8.691
Amt Einwohner 1871
Bremervörde 13.179
Harsefeld 12.104
Himmelpforten 12.721
(Steuer-)Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Stader Marschkreis (in Freiburg (Elbe)) 38.003
Amt Einwohner 1871
Freiburg (Elbe) 20.010
Jork 17.993
(Steuer-)Kreis Einwohner 1871
Verden 41.445
selbständige Stadt Einwohner 1871
Verden (Aller) 6.838
Amt Einwohner 1871
Achim 17.848
Verden 16.759
Landdrostei Stade 302.801

Provinz Hessen-Nassau

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Stadtkreis Einwohner 1871
Kassel 46.362
Kreis Einwohner 1871
Eschwege 39.563
Frankenberg[7] vgl. Kreis Vöhl 23.516
Fritzlar 25.684
Gelnhausen[8] vgl. Bad Orb 40.337
Gersfeld 22.308
Hanau 67.296
Hersfeld 33.084
Hofgeismar 36.317
Homberg 21.538
Hünfeld 24.528
Kassel 39.560
Kirchhain 22.214
Marburg 38.278
Melsungen 27.655
Rinteln 37.136
Rotenburg (Fulda) 30.302
Schlüchtern 30.626
Schmalkalden 28.613
Witzenhausen 31.122
Wolfhagen 24.272
Ziegenhain 32.601
Regierungsbezirk Kassel 767.3620
Stadtkreis Einwohner 1871
Frankfurt am Main 78.277
Wiesbaden 35.836
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Biedenkopf 23.579
Dillkreis (Dillenburg) 35.074
Mainkreis (Wiesbaden) 56.930
Oberlahnkreis (Weilburg) 57.043
Obertaunuskreis (Bad Homburg vor der Höhe) 52.961
Oberwesterwaldkreis (Marienberg (Westerw.)) 34.906
Rheingaukreis (Rüdesheim) 55.951
Unterlahnkreis (Diez) 67.948
Untertaunuskreis (Langenschwalbach) 41.892
Unterwesterwaldkreis (Montabaur) 51.825
Regierungsbezirk Wiesbaden 633.0080

Hohenzollerische Lande

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Die Hohenzollerischen Lande mit dem Regierungsbezirk Sigmaringen hatten provinzähnliche Rechte. Der Regierungspräsident übernahm Aufgaben eines Oberpräsidiums einer preußischen Provinz. Der Regierungsbezirk Sigmaringen gliederte sich in Oberämter, die mit Kreisen vergleichbar waren.

Oberamt Einwohner 1871
Gammertingen 13.377
Haigerloch 11.609
Hechingen 19.381
Sigmaringen 21.191
Regierungsbezirk Sigmaringen 65.558

Das Jadegebiet unterstand direkt der preußischen Landesregierung. Am 1. April 1873 kam das Gebiet an die Preußische Provinz Hannover in die Landdrostei Aurich, Amt Wittmund.

Verwaltungsbezirk Einwohner 1871
Jadegebiet 5.941

Provinz Pommern

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Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Belgard (Persante) 044.102
Bütow 024.153
Dramburg 036.617
Fürstenthum Cammin (Köslin) 111.138
Lauenburg i. Pom. 042.811
Landkreis Neustettin 072.952
Rummelsburg 031.952
Schivelbein 019.246
Schlawe 077.504
Stolp 091.788
Regierungsbezirk Köslin 552.263
Kreisfreie Stadt Einwohner 1871
Stettin 76.280
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Anklam 30.331
Cammin 43.533
Demmin 46.591
Greifenberg 37.391
Greifenhagen 53.162
Naugard 55.298
Pyritz 42.509
Randow (Stettin) 89.809
Regenwalde (Labes) 47.570
Saatzig (Stargard) 63.428
Ueckermünde 42.534
Usedom-Wollin (Swinemünde) 42.593
Regierungsbezirk Stettin 671.0290
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Franzburg 71.195
Greifswald 54.274
Grimmen 37.173
Rügen (Bergen) 45.699
Regierungsbezirk Stralsund 208.3410
Kreis Einwohner 1871
Bromberg 92.312
Chodziesen 52.750
Czarnikau 69.057
Gnesen 60.475
Inowraclaw 76.599
Mogilno 46.133
Schubin 57.404
Wirsitz 57.132
Wongrowiec 54.787
Regierungsbezirk Bromberg 566.6490
Kreisfreie Stadt Einwohner 1871
Posen 56.374
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Adelnau 57.877
Birnbaum 47.449
Bomst 55.106
Buk 57.889
Fraustadt 62.286
Kosten 66.182
Kröben (Rawitsch) 75.213
Krotoschin 65.885
Meseritz 46.002
Obornik 48.093
Pleschen 61.186
Posen 56.753
Samter 50.436
Schildberg 62.671
Schrimm 57.667
Schroda 50.079
Wreschen 40.046
Regierungsbezirk Posen 1.017.1940.0

Provinz Preußen

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1829 wurden die beiden Provinzen Ostpreußen und Westpreußen zur Provinz Preußen zusammengeschlossen.

Kreisfreie Stadt Einwohner 1871
Danzig 88.975
Kreis Einwohner 1871
Berent 43.777
Danzig 76.733
Elbing 68.471
Karthaus 56.133
Marienburg i. Westpr. 58.666
Neustadt i. Westpr. 61.075
Preußisch Stargard 71.182
Regierungsbezirk Danzig 525.0120
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Angerburg 38.512
Darkehmen 36.719
Goldap 43.233
Gumbinnen 47.176
Heydekrug 39.042
Insterburg 66.788
Johannisburg 44.349
Lötzen 39.203
Lyck 45.699
Niederung (Heinrichswalde) 52.609
Oletzko 38.432
Pillkallen 44.306
Ragnit 52.391
Sensburg 47.256
Stallupönen 44.220
Tilsit 62.789
Regierungsbezirk Gumbinnen 742.7240
Kreisfreie Stadt Einwohner 1871
Königberg i. Pr. 112.092
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Allenstein 055.925
Braunsberg (Pr.) 052.456
Fischhausen 047.103
Friedland 044.519
Gerdauen 038.230
Heiligenbeil 045.699
Heilsberg (Guttstadt) 054.086
Königsberg. i. Pr. 048.218
Labiau 050.672
Memel 055.958
Mohrungen 056.363
Neidenburg 052.645
Ortelsburg 063.159
Osterode i. Pr. 063.358
Preußisch Eylau 055.269
Preußisch Holland 044.520
Rastenburg 042.497
Rößel (Bischofsburg) 049.399
Wehlau 048.042
Regierungsbezirk Königsberg 1.080.2100.
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Deutsch Krone 63.286
Flatow 63.303
Graudenz 59.737
Konitz 70.817
Kulm 54.605
Löbau (Pr.) (Neumark (Preußen)) 50.691
Marienwerder 65.805
Rosenberg i. Pr. 51.637
Schlochau 60.383
Schwetz 73.612
Strasburg i. Pr. 65.493
Stuhm 40.251
Thorn 69.979
Regierungsbezirk Marienwerder 789.5990
Stadtkreis Einwohner 1871
Aachen 74.146
Kreis Einwohner 1871
Aachen 92.250
Düren 66.136
Erkelenz 38.944
Eupen 25.299
Geilenkirchen 25.863
Heinsberg 35.655
Jülich 41.432
Malmedy 30.171
Montjoie 18.276
Schleiden 42.638
Regierungsbezirk Aachen 490.8100
Stadtkreis Einwohner 1871
Barmen 074.449
Elberfeld 071.384
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Duisburg 137.495
Düsseldorf 115.981
Essen 135.036
Geldern 049.812
Gladbach 100.174
Grevenbroich 038.756
Kempen 083.592
Kleve 047.517
Krefeld 085.362
Lennep 082.123
Mettmann 054.037
Moers 058.043
Neuß 043.930
Rees (Wesel) 058.149
Solingen 092.484
Regierungsbezirk Düsseldorf 1.328.3240.
Kreis Einwohner 1871
Adenau 20.965
Ahrweiler 33.629
Altenkirchen (Westerwald) 48.276
Cochem 34.841
Koblenz 74.802
Kreuznach 60.771
Mayen 53.288
Meisenheim 13.530
Neuwied 68.194
Sankt Goar 37.274
Simmern 35.621
Wetzlar 44.913
Zell (Mosel) 29.090
Regierungsbezirk Koblenz 555.1940
Stadtkreis Einwohner 1871
Köln 129.233
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Bergheim (Erft) 039.940
Bonn 069.648
Euskirchen 037.070
Gummersbach 029.107
Köln 087.117
Mülheim (Rhein) 057.821
Rheinbach 031.299
Siegkreis (Siegburg) 083.087
Waldbröl 021.543
Wipperfürth 027.592
Regierungsbezirk Köln 613.457
Stadtkreis Einwohner 1871
Trier 31.869
Kreis Einwohner 1871
Bernkastel 44.138
Bitburg 44.543
Daun 26.692
Merzig 35.551
Ottweiler 51.974
Prüm 34.911
Saarbrücken 87.744
Saarburg 30.193
Saarlouis 60.052
Sankt Wendel 42.876
Trier 64.012
Wittlich 37.007
Regierungsbezirk Trier 591.5620

Provinz Sachsen

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Kreis Einwohner 1871
Erfurt 64.586
Heiligenstadt 36.705
Langensalza 34.764
Mühlhausen (Thür.) 50.640
Nordhausen 62.935
Schleusingen 38.199
Weißensee 26.818
Worbis 39.883
Ziegenrück (in Ranis) 14.823
Regierungsbezirk Erfurt 369.3530
Stadtkreis Einwohner 1871
Magdeburg 114.509
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Aschersleben (Quedlinburg) 062.610
Calbe (Saale) 075.451
Gardelegen 049.526
Halberstadt 057.993
Jerichow I (Loburg) 064.797
Jerichow II (Genthin) 052.920
Neuhaldensleben 050.008
Oschersleben (Bode) 045.596
Osterburg 044.998
Salzwedel 050.185
Stendal 048.830
Wanzleben 066.768
Wernigerode, Grafschaft Wernigerode[9] (vgl. Grafschaft Wernigerode) 021.659
Wolmirstedt 048.741
Regierungsbezirk Magdeburg 854.591
Kreisfreie Stadt Einwohner 1871
Halle a. d. Saale 52.620
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Bitterfeld 48.189
Delitzsch 57.460
Eckartsberga (Kölleda) 39.280
Liebenwerda 43.968
Mansfelder Gebirgskreis (Mansfeld) 43.324
Mansfelder Seekreis (Eisleben) 66.394
Merseburg 63.693
Naumburg 26.708
Querfurt 53.780
Saalkreis (Halle (Saale)) 61.679
Sangerhausen 66.747
Schweinitz (Herzberg (Elster)) 40.879
Torgau 55.145
Weißenfels 67.673
Wittenberg 50.525
Zeitz 41.166
Regierungsbezirk Merseburg 879.2300

Provinz Schlesien

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Kreisfreie Stadt Einwohner 1871
Breslau 207.997
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Breslau 068.927
Brieg 055.172
Frankenstein 049.847
Glatz 060.407
Guhrau 036.694
Habelschwerdt 058.720
Militsch 055.802
Münsterberg 033.434
Namslau 037.318
Neumarkt i. Schles. 056.446
Neurode 048.530
Nimptsch 030.181
Oels 064.559
Ohlau 055.020
Reichenbach (Eulengebirge) 066.004
Schweidnitz 082.016
Steinau 024.031
Strehlen 033.791
Striegau 036.356
Trebnitz 052.530
Waldenburg 099.452
Wartenberg (Polnisch Wartenberg) 052.195
Wohlau 049.155
Regierungsbezirk Breslau 1.414.5840.
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Bolkenhain 32.401
Bunzlau 57.499
Freystadt (Niederschles.) 50.907
Glogau 74.237
Görlitz 88.712
Goldberg-Haynau (Haynau) 49.695
Grünberg (Schles.) 51.385
Hirschberg (Riesengebirge) 63.189
Hoyerswerda 31.143
Jauer 33.601
Landeshut (Schles.) 45.781
Lauban 64.988
Liegnitz 73.201
Löwenberg 67.037
Lüben 33.277
Rothenburg (Oberlaus.) 51.374
Sagan 54.814
Schönau 26.082
Sprottau 33.697
Regierungsbezirk Liegnitz 983.0200
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Beuthen 234.895
Cosel 064.984
Falkenberg (O. S.) 040.585
Groß Strehlitz 061.264
Grottkau 044.279
Kreuzburg (O. S.) 042.043
Leobschütz 082.474
Lublinitz 045.326
Neiße 093.315
Neustadt (O. S.) 086.315
Oppeln 102.099
Pleß 090.131
Ratibor 116.517
Rosenberg 046.886
Rybnik 074.121
Tost-Gleiwitz (Gleiwitz) 084.329
Regierungsbezirk Oppeln 1.309.5630.

Provinz Schleswig-Holstein

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Nach der Annexion der Herzogtümer Schleswig und Holstein 1866 mit der Errichtung der Provinz Schleswig-Holstein wurden zunächst die beiden Regierungsbezirke Schleswig und Holstein gegründet. Diese wurde in den Stadtkreis Altona im Regierungsbezirk Holstein und Kreise eingeteilt. Am 1. Oktober 1868 wurde der Regierungsbezirk Holstein in den Regierungsbezirk Schleswig eingegliedert. Damit bestand die Provinz Schleswig-Holstein nur aus dem Regierungsbezirk Schleswig. Dieser gliederte sich in den Stadtkreis Altona und Kreise.

Stadtkreis Einwohner 1871
Altona[10] 83.143
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Appenrade 29.129
Eckernförde 45.183
Eiderstedt (Tönning) 17.470
Flensburg 62.514
Hadersleben 60.335
Husum 35.597
Kiel 66.859
Norderdithmarschen (Heide) 35.620
Oldenburg (Holst.) (Cismar) 46.541
Pinneberg 59.898
Plön 52.279
Rendsburg 42.946
Schleswig 60.736
Segeberg 42.220
Sonderburg 34.239
Steinburg (Itzehoe) 60.601
Stormarn (Schloss Reinbek) 62.534
Süderdithmarschen (Meldorf) 39.579
Tondern 58.450
Regierungsbezirk Schleswig 995.8730

Am 1. Juli 1876 wurde das Herzogtum Lauenburg in die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert und es wurde zum Kreis Herzogtum Lauenburg mit Sitz der Kreisverwaltung in Ratzeburg umgewandelt.

Provinz Westfalen

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Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Altena 054.984
Arnsberg 036.909
Bochum 148.716
Brilon 038.105
Dortmund 137.109
Hagen 109.215
Hamm 59.612
Iserlohn 53.350
Lippstadt 34.757
Meschede 33.627
Olpe 30.949
Siegen 59.779
Soest 48.914
Wittgenstein (Berleburg) 19.789
Regierungsbezirk Arnsberg 865.815
Kreis Einwohner 1871
Bielefeld 59.168
Büren 35.441
Halle (Westf.) 27.840
Herford 68.795
Höxter 49.022
Lübbecke 47.593
Minden 72.672
Paderborn 40.362
Warburg 31.061
Wiedenbrück 41.601
Regierungsbezirk Minden 473.5550
Kreisfreie Stadt Einwohner 1871
Münster (Westf.) 24.821
Kreis (ggf. Sitz) Einwohner 1871
Ahaus 35.752
Beckum 39.018
Borken 40.342
Coesfeld 40.530
Lüdinghausen 38.724
Münster 45.469
Recklinghausen 52.897
Steinfurt (Burgsteinfurt) 44.493
Tecklenburg 45.657
Warendorf 28.102
Regierungsbezirk Münster 435.8050
Die zwölf preußischen Provinzen, 1922–1938

Durch die Novemberrevolution wurde auf Reichs- und Länderebene die Monarchie abgeschafft und die Republik ausgerufen. Das bisherige Königreich bildete nun einen demokratischen, republikanischen Staat, den Freistaat Preußen.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Deutschland durch den Friedensvertrag von Versailles zu großen Gebietsabtretungen gezwungen, die außer dem vollständig an Frankreich verlorenen Reichsland Elsaß-Lothringen ausschließlich Preußen betrafen:

  • Der Norden Schleswig-Holsteins (Nordschleswig) musste an Dänemark abgetreten werden
  • Der größte Teil der Kreise Eupen und Malmedy in der Rheinprovinz wurde nach Belgien umgegliedert (das heutige Ostbelgien)
  • Die Provinz Posen wurde nahezu ganz an Polen abgetreten.
  • Die Provinz Westpreußen kam überwiegend an Polen und an die von den Alliierten neugebildete Freie Stadt Danzig. Nur der östliche Teil Westpreußens blieb bei Preußen und wurde der Provinz Ostpreußen angegliedert.

Die ebenfalls bei Preußen verbliebenen restlichen Gebiete von Posen und Westpreußen wurden 1922 zu einer neuen (geographisch zweigeteilten) Provinz vereinigt, die den Namen Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen erhielt und deren Hauptstadt Schneidemühl wurde.

1919 war die Provinz Schlesien in zwei Provinzen Niederschlesien (Hauptstadt: Breslau) und Oberschlesien (Hauptstadt: Oppeln) aufgeteilt worden. Berlin schied ein Jahr später aus dem Provinzialverband Brandenburg aus und bildete eine eigene Provinz.

Ab 1922 bestand der Freistaat Preußen somit aus den folgenden 12 Provinzen und Berlin:

Gliederung des Großdeutschen Reiches 1944

1938 wurden die beiden schlesischen Provinzen wiedervereinigt, jedoch schon 1941 wieder getrennt. Die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen wurde 1938 aufgelöst und auf die Nachbarprovinzen Pommern, Brandenburg und Schlesien aufgeteilt. Am 21. März 1939 wurde die Provinz Brandenburg in Mark Brandenburg umbenannt. 1944 wurde die Provinz Hessen-Nessau in Kurhessen und Nassau, sowie die Provinz Sachsen in die Provinz Halle-Merseburg, Provinz Magdeburg und den Regierungsbezirk Erfurt geteilt. Letzterer war keiner preußischen Provinz mehr zugeordnet, sondern durch den Reichsstatthalter und Gauleiter von Thüringen verwaltet.

Somit bestand Preußen 1944 bis zu seiner formellen Auflösung 1947 aus 13 Provinzen und Berlin. Die rückwirkende Festlegung der Reichsgrenzen durch die Alliierten auf das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 änderte an der Zahl der Provinzen nichts; denn formal wurden nur die Rheinprovinz, Oberschlesien und Ostpreußen auf den Stand von 1938 zurückgesetzt.

Nach 1945 wurde Preußen gem. Artikel 1 des Kontrollratsgesetzes Nr. 46 des Alliierten Kontrollrates aufgelöst und unter der Sowjetunion, Polen und den neuen deutschen Ländern in vier Besatzungszonen aufgeteilt:

Die östlich von Oder und Lausitzer Neiße gelegenen Gebiete – und die westlich davon liegenden Regionen Swinemünde und Stettin – fielen 1945 unter polnische oder sowjetische Verwaltung. Der größte Teil der östlich der Oder-Neiße-Grenze lebenden deutschen Bevölkerung, etwa 11 Millionen Menschen, floh oder wurde vertrieben. In den Ostgebieten des Deutschen Reiches wurden nach 1945 vor allem polnische Neusiedler aus Zentralpolen sowie rund 1,5 Millionen Vertriebene aus den ehemals polnischen Ostgebieten angesiedelt.

Die in der sowjetischen Zone liegenden Länder Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg wurden von der DDR 1952 ihrerseits aufgelöst und durch 14 Bezirke ersetzt, jedoch nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 in leicht veränderter Form wiederbegründet.

Ehemals preußische Gebietseinheiten in den heutigen Ländern

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Unterhalb der Provinzebene bestehen zahlreiche preußische Verwaltungseinheiten bis heute fort. Fünf der 21 heute noch bestehenden Regierungsbezirke sowie zahlreiche Landkreise wurden in preußischer Zeit gegründet und seither teilweise kaum verändert. Die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Münster in Nordrhein-Westfalen sind mehr als 200 Jahre alt (Dienstbeginn war der 22. April 1816) und gehören damit zu den ältesten bestehenden regionalen Verwaltungseinheiten in Deutschland.

Jedes der 16 Länder der heutigen Bundesrepublik hat mehr oder weniger großen Anteil an ehemals preußischem Gebiet:

Baden-Württemberg Zu Baden-Württemberg gehören die ehemaligen Hohenzollerschen Lande, der ehemalige Regierungsbezirk Sigmaringen. Die beiden dortigen Landkreise Sigmaringen und Hechingen wurden zum Jahresende 1972 aufgelöst.
Bayern In Bayern liegen die bis 1805/07 preußischen Fürstentümer Ansbach und Bayreuth/Kulmbach.
Berlin Berlin ist das einzige Land, dessen Territorium zu 100 % zu Preußen gehörte. Die heutige Verwaltungsstruktur der Stadt wurde im Wesentlichen bereits im Groß-Berlin-Gesetz von 1920 festgelegt. Der Bezirk Neukölln, der Bezirk Reinickendorf und der Bezirk Spandau bestehen seither weitgehend unverändert.
Brandenburg Brandenburg gehörte überwiegend zur gleichnamigen preußischen Provinz. Im Norden umfasst es vormals mecklenburgische Gebiete, unter anderem das Fürstenberger Werder mit der Stadt Fürstenberg/Havel. Im Westen und Süden hat es Anteil an ehemaligen Gebieten der Provinz Sachsen sowie des Freistaats Sachsen. Die Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt (Oder) wurden 1946 aufgelöst, erstanden aber 1952 in verändertem Umfang als DDR-Bezirke Potsdam und Frankfurt wieder. Ebenfalls 1952 wurden die Landkreise völlig neu zugeschnitten. Das 1990 neugegründete Land Brandenburg hat keine Regierungsbezirke.
Bremen Das Land Bremen umfasst ehemals preußische Gebiete der Provinz Hannover im Bereich von Bremen-Nord und Bremen-Ost sowie der heute zu Bremerhaven gehörenden Stadt Wesermünde.
Hamburg Das Land Hamburg erhielt 1937 durch das Groß-Hamburg-Gesetz die preußischen Städte Harburg-Wilhelmsburg, Altona und Wandsbek sowie weitere Gebiete der Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein.
Hessen Der Norden, Westen und Osten des Landes gehörte seit der Okkupation 1866 zu Preußen, ab 1868 zur Provinz Hessen-Nassau. Der Kreis Wetzlar gehörte bereits ab 1815 als Exklave zur Rheinprovinz. Der Regierungsbezirk Wiesbaden wurde erst 1968 aufgelöst, der Regierungsbezirk Kassel besteht bis heute in fast unveränderter Form. Während im nichtpreußischen Teil Hessens noch vier Landkreise annähernd in ihrer 1822 geschaffenen Form existieren, wurden alle 1821 geschaffenen und 1866 von Preußen übernommenen kurhessischen Kreise während der Gebietsreformen zu größeren Einheiten fusioniert. Die Landkreise Kassel und Fulda existieren bis heute unter diesem Namen, allerdings um benachbarte Landkreise vergrößert.
Mecklenburg-Vorpommern Das Land umfasst das Gros des deutsch gebliebenen Teils der Provinz Pommern und kleinere Gebiete der Provinz Brandenburg. Von der Provinz Schleswig-Holstein kamen durch das Barber-Ljaschtschenko-Abkommen im November 1945 die Gemeinden Dechow, Groß und Klein Thurow sowie Lassahn dazu. Der Landkreis Rügen bestand mit Ausnahme einer zwischenzeitlichen Aufteilung in praktisch unveränderter Form von 1818 bis 2011. Auch einen Landkreis Demmin gab es bereits so lange. Der bis 2011 bestehende Landkreis war allerdings Produkt einer Zusammenlegung mehrerer kleinerer Landkreise einschließlich eines mecklenburgischen.
Niedersachsen Den größten Teil von Niedersachsen stellt das Gebiet der Provinz Hannover. Die von Preußen gegründeten Regierungsbezirke Aurich, Hildesheim, Stade und Osnabrück bestanden bis 1978, die Regierungsbezirke Hannover und Lüneburg sogar bis zur Abschaffung der Bezirksregierungen im Jahr 2004. Die Landkreise in der Provinz Hannover wurden 1885 geschaffen, einige von ihnen bestehen bis heute unter gleichem Namen, aber meist um Nachbarkreise vergrößert fort.
Nordrhein-Westfalen Das Land entstand aus dem Norden der preußischen Rheinprovinz und der Provinz Westfalen sowie dem Freistaat Lippe, mit Ausnahme der lippischen Gebiete gehörte das gesamte heutige Land zum preußischen Territorium. Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland führen die Tradition der beiden früheren Provinzen weiter. Vier der fünf Regierungsbezirke des Landes stammen aus der preußischen Zeit.
Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz umfasst den Südteil der Rheinprovinz und einen kleinen Teil der Provinz Hessen-Nassau. Die 1816 gegründeten Regierungsbezirke Koblenz und Trier wurden bis ins Jahr 2000 weitergeführt, als in Rheinland-Pfalz die mittlere Verwaltungsebene abgeschafft wurde.
Saarland Das Saarland gehörte zu 23 zur preußischen Rheinprovinz und zu 13 zur bayerischen Pfalz. Bayerisch waren der heutige saarländische Saarpfalz-Kreis mit Ausnahme von Rentrisch, die heute zu Saarbrücken gehörenden Orte Ensheim und Eschringen sowie Schnappach, das heute zu Sulzbach gehört.
Sachsen Der Freistaat Sachsen umfasst Teile Niederschlesiens rund um Görlitz und Hoyerswerda sowie Teile der Provinz Sachsen nördlich von Leipzig.
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt ist der Nachfolgestaat der preußischen Provinz Sachsen. Mit Ausnahme des ehemaligen Freistaats Anhalt und braunschweigischer Gebiete (Ost-Landkreis Blankenburg, Calvörde) gehörte das Landesgebiet früher ganz zu Preußen. Der 1815 gegründete Regierungsbezirk Magdeburg wurde erst 2004 aufgelöst. Der Regierungsbezirk Merseburg bestand als Regierungsbezirk Halle ebenfalls bis 2004 weiter. In der DDR gab es an ihrer Stelle die Bezirke Magdeburg und Halle.
Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein ging – wie Brandenburg – unmittelbar aus der ehemaligen preußischen Provinz Schleswig-Holstein hervor. Fast das gesamte Landesgebiet gehörte zu Preußen, einige Gebiete (vor allem Großhansdorf, die Städte Lübeck und Geesthacht, der Kreis Eutin sowie der Domhof Ratzeburg) allerdings erst seit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937. Die mecklenburgischen Gemeinden Bäk, Mechow, Römnitz und Ziethen bei Ratzeburg kamen erst im November 1945 durch das Barber-Ljaschtschenko-Abkommen dazu.
Thüringen Der Norden und die Mitte des heutigen Freistaats gehörten zum Regierungsbezirk Erfurt in der Provinz Sachsen.
  • Hermann Gruber: Kreise und Kreis-Grenzen Preussens vornehmlich die Ost-Preussens geographisch betrachtet. Basch & Co., Berlin 1912.

Einzelnachweise

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  1. Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 29–52. uni-koeln.de
  2. Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815. In: Gesetz-Sammlung für die königlichen Preußischen Staaten, Nr. 9 vom 8. Juli 1815, S. 85 ff., Digitalisat und weitere Informationen im Internet-Portal "Westfälische Geschichte".
  3. a b Berlin. [1]. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 2: Astilbe–Bismarck. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1905, S. 700 (Digitalisat. zeno.org). Der im Original abgekürzte Stadtname ist hier als B.[erlin] ausgeschrieben.
  4. Preussische Statistik. Hrsg. vom Königlichen Statistischen Bureau in Berlin. Band XXX, Die Ergebnisse der Volkszählung und Volksbeschreibung im Preussischen Staate vom 1. Dezember 1871. Verlag des Königlichen Statistischen Bureaus, Berlin 1875, Kapitel Definitiv festgestellte Ergebnisse der Volkszählung im preussischen Staate am 1. Dezember 1871, S. 8 ff. (Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek).
  5. Einwohner bei Amt Lüchow angegeben, mit dem es 1872 zusammengeschlossen wurde.
  6. Einwohner einschließlich Amt Gartow, mit dem es 1872 zusammengeschlossen wurde.
  7. zum Kreis Frankenberg gehörte ab 1866 der vom Großherzogtum Hessen Darmstadt abgetretene Kreis Vöhl als Sonderverwaltungsbezirk Vöhl mit einem Amtmann mit einer Sonderstellung bis 1886.
  8. zum Kreis Gelnhausen gehörte ab 1866 das vom Königreich Bayern abgetrene Bezirksamt Bad Orb, das als Amtsbezirk Orb bis 1886 eine Sonderstellung hatte.
  9. Sonderstatus der Grafschaft Wernigerode unter Leitung des Oberbeamten, statt Landrat 1822/25–1876.
  10. Der Stadtkreis Altona bestand aus den Stadtgemeinden Altona und Ottensen-Neumühlen