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Den Ursula M. Händel-Tierschutzpreis verleiht die DFG an Wissenschaftler*innen, die sich vorbildlich und nachhaltig darum bemühen, den Tierschutz in der Forschung zu verbessern. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung von Verfahren, die zur Reduzierung, Verfeinerung und zum Ersatz von Tierversuchen beitragen.
Der Ursula M. Händel-Tierschutzpreis geht auf die Initiative seiner gleichnamigen Stifterin zurück. Frau Händel (1915-2011) setzte sich viele Jahre lang in vielfältiger Weise für den Tierschutz ein. So gründete sie unter anderem den "Bonner Arbeitskreis für Tierschutzrecht" und engagierte sich in diesem Rahmen für die Novellierung des Tierschutzgesetzes. Ein besonderes Anliegen war für sie der Tierschutz in Wissenschaft und Forschung. Dabei zielte ihr Engagement vor allem darauf, das Leiden von Versuchstieren so weit wie möglich zu begrenzen und die Zahl von Tierversuchen zu reduzieren. Zu diesem Zweck stellte Frau Händel der DFG umfangreiche finanzielle Mittel zur Verfügung, mit denen eine oder mehrere Arbeiten zur Verbesserung des Tierschutzes in der Forschung ausgezeichnet werden können. Mit einem Preisgeld von derzeit 80.000 Euro ist der Ursula M. Händel-Tierschutzpreis der höchst dotierte Forschungspreis dieser Art in Deutschland. Er wird alle zwei Jahre vergeben.
E-Mail: | Sonja.Ihle@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2362 |
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