Elternzeit
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Elternzeit (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Elternzeit | die Elternzeiten |
Genitiv | der Elternzeit | der Elternzeiten |
Dativ | der Elternzeit | den Elternzeiten |
Akkusativ | die Elternzeit | die Elternzeiten |
Worttrennung:
- El·tern·zeit, Plural: El·tern·zei·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈɛltɐnˌt͡saɪ̯t]
- Hörbeispiele: Elternzeit (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland: unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes
Herkunft:
- [1] Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Eltern und Zeit
Beispiele:
- [1] Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes.[1]
- [1] „Ein weiterer Punkt sind die schwangeren und sich in Elternzeit befindenden Kolleginnen.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Elterngeld
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Deutschland: unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes
- [1] Wikipedia-Artikel „Elternzeit“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Elternzeit“
Quellen:
- ↑ Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 15 (2)
- ↑ Tania Kambouri: Deutschland im Blaulicht. Notruf einer Polizistin. 4. Auflage. Piper, München, Berlin, Zürich 2015, ISBN 978-3-492-06024-0, Seite 183.
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