„Ammoniumperchlorat“ – Versionsunterschied
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Ammoniumperchlorat wurde 2015 von der EU gemäß der [[Verordnung (EG) Nr. 1907/2006]] (REACH) im Rahmen der [[Stoffbewertung]] in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft ([[CoRAP]]) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des [[Chemischer Stoff#Definitionen des Gesetzgebers|Stoffs]] auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von Ammoniumperchlorat waren die Besorgnisse bezüglich Exposition von [[Arbeitnehmer]]n, hohes Risikoverhältnis (''[[Risk Characterisation Ratio]]'', RCR), anderer gefahrenbezogener Bedenken und weit verbreiteter Verwendung sowie der möglichen Gefahr durch krebsauslösende Eigenschaften sowie als potentieller [[endokriner Disruptor]]. Die Neubewertung fand ab 2015 statt und wurde von [[Deutschland]] durchgeführt. Anschließend wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht.<ref>[[Europäische Chemikalienagentur]] (ECHA): [https://echa.europa.eu/documents/10162/5603e00f-eba2-f77e-d407-f09352f60c6c ''Substance Evaluation Conclusion and Evaluation Report''].</ref><ref>{{CoRAP-Status |ID=100.029.305 |Name=ammonium perchlorate |Evaluationsjahr=2015 |Status=Concluded |Abruf=2019-03-26}}</ref> Dabei wurde Ammoniumperchlorat als endokriner Disruptor eingestuft.<ref>{{Internetquelle |url=https://echa.europa.eu/ed-assessment/-/dislist/details/0b0236e180de5404 |titel=Ammonium perchlorate - Endocrine disruptor assessment - ECHA |zugriff=2019-02-21 |sprache=en-GB}}</ref>
In den Bereichen rund um [[Zone rouge]] in Frankreich finden sich aus Munitionsrückständen aus dem Ersten Weltkrieg bedenkliche Mengen von Ammoniumperchlorat im Grundwasser.
== Einzelnachweise ==
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