„Strafklageverbrauch“ – Versionsunterschied
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K Konkretisierung |
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== Beispiele ==
Wird nach Anklageerhebung<ref group="A">Dies wäre nicht der Fall, wenn die Einstellung ''vor'' Anklageerhebung geschieht.</ref> durch Gericht oder Staatsanwaltschaft gemäß {{§|153|stpo|dejure}} Abs. 2 StPO eingestellt, liegt ein
Der rechtskräftige Strafbefehl hat die gleiche strafklageverbrauchende Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil, {{§|410|StPO|dejure|text=§ 410 Abs. 3}} StPO.
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== Einzelnachweise ==
<references />
== Anmerkungen ==
<references group="A" />
{{Rechtshinweis}}
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