Benutzer Diskussion:R2Dine
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Aus Reparatursommer wird Reparaturhilfe: Unterstützung bei kaputten Community-Werkzeugen
[Quelltext bearbeiten]Hallo, du erhältst diese Nachricht, weil du den Newsletter der Technischen Wünsche abonniert hast.
Du erinnerst dich bestimmt daran, dass wir letztes Jahr aufgrund einer kurzen Pause in unserem Themenschwerpunkt „Wiederverwendung von Einzelnachweisen vereinfachen“ den Reparatursommer gestartet haben. Die Initiative war als kurzfristige Unterstützung gedacht, in der die Technische-Wünsche-Entwickler*innen bei Wikimedia Deutschland zusammen mit den jeweils zuständigen Ehrenamtlichen versucht haben, Probleme mit „Community-Werkzeugen“ zu lösen. In der Zwischenzeit hat das Team der Technischen Wünsche die Arbeit am aktuellen Themenschwerpunkt wieder aufgenommen. Dort liegt der Fokus der Arbeit des Teams. Weil der Reparatursommer aber gezeigt hat, dass es Bedarf an Unterstützung bei „Community-Werkzeugen“ gibt, soll das Angebot in geringerem Umfang fortgeführt werden. Aus dem Reparatursommer wird die Reparaturhilfe.
Was bedeutet das? Bei kaputten Helferlein, Bots, Benutzerskripten und Tools wendest du dich, wie schon immer, an die entsprechenden Stellen innerhalb der Wikipedia-Community, wie zum Beispiel die Technik/Werkstatt. Solltest du dort nicht weiterkommen, dann hast du nun die Möglichkeit, dich an die Reparaturhilfe zu wenden:
- Trag dein Problem direkt auf der Projektseite ein, das Team schaut sich dein Anliegen an und prüft die Machbarkeit.
- Oder du kommst in die monatliche Reparatursprechstunde und tauschst dich 1:1 mit den Entwickler*innen aus dem Team aus.
Generell gilt, dass das Team nichts ohne Austausch mit den verantwortlichen ehrenamtlichen Aktiven verändert. Mehr Informationen zu der Reparaturhilfe findest du auf der Projektseite. Kommentare und Rückmeldungen sind auf der Diskussionsseite willkommen. Gerne weitersagen!
Für das Team der Technischen Wünsche, Thereza Mengs (WMDE) 11:42, 19. Mär. 2024 (CET)
Staatsstrukturprinzipien - Erklärung
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich habe gesehen, dass du einer der Hauptautoren des Wikipedia-Artikels über Artikel 20 GG bist.
Könntest du mir die einzelnen Prinzipien in je 1-2 Sätzen erklären? Also z.B.: Republik, d.h. Ausschluss einer Monarchie (lateinisch res publica - öffentliche Angelegenheit); Demokratie, d.h. es gibt Wahlen, Minderheitenschutz etc.
Wäre sehr dankbar, schreibe nämlich bald Abitur. --Süffisante Miene (Diskussion) 09:04, 12. Apr. 2024 (CEST)
- Hallo, Süffisante Miene, 1-2 Sätze zu den einzelnen Prinzipien stehen doch im Artikel :) Du wirst Art. 20 GG und die freiheitlich-demokratische Grundordnung umso besser verstehen, je mehr Du sie mit dem Nationalsozialismus vergleichst, den das Grundgesetz im Jahr 1949 ja ausdrücklich überwinden wollte (Stichwort:"Nie wieder!"). Es wird am 23. Mai übrigens 75 Jahre alt: 75 Jahre Grundgesetz: 23. Mai 1949: Verfassungstag – Das Grundgesetz hat Geburtstag!. Viel Erfolg für Dein Abitur wünscht Dir R2Dine (Diskussion) 10:35, 12. Apr. 2024 (CEST)
- Danke Dir. Ich meinte allerdings das Demokratieprinzip, Republikprinzip, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaasprinzip und Bundesstaatsprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 GG. Die sind nämlich leider nicht kurz erklärt in dem Artikel zu Artikel 20 GG (Absatz 1). Das sind die Staatsstrukturprinzipien oder?
- Die fdGO dagegen umfasst die Gewaltenteilung, die Volkssouveränität, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (?), die Menschenwürde als vorstaatliches Recht (oder Achtung der Menschenrechte), Mehrparteienprinzip, Minderheitenschutz (durch Recht auf Opposition?) und Mehrheitsprinzip, und zuletzt die Verantwortlichkeit der Regierung (?). Also die fdGO ist nicht dasselbe wie die Staatsstrukturprinzipien oder?
- Wenn ja, worin besteht der Unterschied? Manche Dinge der fdGO stehen nicht explizit in Artikel 20 Absatz 1. --Süffisante Miene (Diskussion) 14:55, 13. Apr. 2024 (CEST)
- Hast Du kein Schulbuch dazu? - Also jeweils in einem Satz: Demokratieprinzip: Staatliche Macht bedarf der Legitimation durch Wahlen. Republikprinzip: Staatliche Macht wird nicht vererbt (wie in der Monarchie), sondern ist Ergebnis von Wahlentscheidungen der Wahlberechtigten. Sozialstaatsprinzip: Der Staat muss für soziale Gerechtigkeit bzw. sozialen Ausgleich sorgen. Rechtsstaatsprinzip: Staatliche Macht bedarf der Legitimation durch Gesetze, an die sie gebunden ist. Bundesstaatsprinzip: Staatliche Macht ist geteilt zwischen Bund und Ländern, die grundsätzlich die Gesetzgebungszuständigkeit haben und für den Gesetzesvollzug zuständig sind. Die fdGO umfasst in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht „unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsform auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit“. Im Gegensatz zum totalen Staat stellt die fdGO den Schutz von Freiheit und Gleichheit des Individuums ins Zentrum staatlichen Strebens (so im Urteil zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei 1952). Die fdGO beschreibt das politische System der Bundesrepublik als Gegenteil von dem, was den NS-Staat ausgemacht hat. Die einzelnen Staatsstrukturprinzipien benennen die wesentlichen verfassungsrechtlichen Aspekte, siehe Strukturprinzipien des Grundgesetzes. R2Dine (Diskussion) 23:10, 13. Apr. 2024 (CEST)
- Hier mal in Kürze ein kleiner Vergleich:
- Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Im NS-Staat gab es keine freien Wahlen und keinen Föderalismus. Adolf Hitler als „Führer“ übte eine Alleinherrschaft im gesamten Deutschen Reich aus und bestimmte „von oben herab“. Zu den Reichstagswahlen war letztlich nur noch die NSDAP zugelassen, alle anderen Parteien waren verboten und ihre Politiker verhaftet worden. Damit gab es keine politische Opposition mehr. Die Bundesrepublik will kein Kaiserhaus und keine Erb-Monarchie mehr, sondern wechselnde politische Mehrheiten im Bundestag und den Landtagen, über die das Wahlvolk bestimmt.
- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Der Führerwille war in der NS-Zeit „Gesetz“. Die Gesetzgebung im Reichstag war seit dem „Ermächtigungsgesetz“ ausgehebelt. Die Verwaltung (Behörden) entschied willkürlich nach politischen (ideologischen) Vorgaben, nicht aufgrund von mehrheitlich verabschiedeten Parlamentsgesetzen. Eine unabhängige Rechtsprechung durch die Gerichte gab es nicht mehr, da Adolf Hitler auch beanspruchte, „oberster Gerichtsherr“ zu sein. Die Gewaltenteilung und damit eine gegenseitige Kontrolle und Begrenzung staatlicher Institutionen war abgeschafft.
- Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Die Weimarer Verfassung mit ihren Grundrechten war seit der Reichstagsbrandverordnung von Februar 1933 praktisch aufgehoben. „Gesetz und Recht“ gab es nicht mehr. Alles, was der Staat tat, vor allem die allmächtige Polizei, war gerichtlicher Kontrolle entzogen. Damit waren die einzelnen Bürger der staatlichen Willkür ausgeliefert.
- Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Das Grundgesetz will dafür sorgen, dass die in den ersten drei Absätzen dargelegten Grundsätze nicht noch einmal preisgegeben, sondern unter gewissen Voraussetzungen aktiv verteidigt werden.
123recht.de
[Quelltext bearbeiten]Moin R2Dine, Du erinnerst Dich vielleicht an die Diskussion im Portal Recht in der es um verschiedene Onlinebelege die als nicht vereinbar mit den Richtlinien erachtet wurden ging. Mittlerweile gibt es eine Portalunterseite dafür, siehe Portal:Recht/Weblinks und Belege. Ich arbeite ab und zu mal eine paar Einträge der Beobachtungsliste ab und bin gerade auf diesen Edit von Dir gestoßen. Könntest Du diesen Einzelnachweis bitte fachkundig ersetzen? Davon abgesehen, vielleicht hast Du ja auch Lust, ab und an mal ein paar Einträge der Beobachtungsliste zu überarbeiten. Danke und Grüße --Millbart talk 13:06, 14. Apr. 2024 (CEST)
- Hallo, Millbart, EN ist ersetzt :) Ich überarbeite im wesentlichen Einträge aus dem Portal der Redaktion Recht. Wo steht denn die Beobachtungsliste? Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 16:05, 15. Apr. 2024 (CEST)
- Super! Die laufend aktualisierte Beobachtungsliste ist unter der o.g. Portalseite verlinkt (wo man auch die alte Diskussion findet), aber auch gerne hier. Grüße --Millbart talk 16:13, 15. Apr. 2024 (CEST)
Moin, ich habe mal wieder ein paar Bearbeitungen von Dir in diesem Zusammenhang gefunden. Möchtest Du, dass ich Dir diese hier verlinke damit Du ggf. den Einzelnachweis selber, vor allem aber (im Gegensatz zu mir) fachkundig ersetzt, oder soll ich das einfach ignorieren und auf der Beobachtungsliste stehen lassen? Grüße --Millbart talk 12:34, 7. Mai 2024 (CEST)
- Hallo, Millbart, Du kannst mir die betreffenden Stellen gerne verlinken, dann bringe ich es selbst in Ordnung. Grüße, R2Dine (Diskussion) 14:46, 7. Mai 2024 (CEST)
Prima, dann hier die ersten. Ich spare mir künftig Kommentare und hänge sie einfach unten ran. Du kannst ja einfach ein kurzes "erl." oder so dahinter schreiben. Grüße --Millbart talk 14:11, 8. Mai 2024 (CEST)
- bgb.kommentar.de https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Au%C3%9Ferordentliche_K%C3%BCndigung_im_Arbeitsrecht&diff=prev&oldid=213416694 - erl. \o/
- e-recht24.de https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Widerrufsbelehrung&diff=prev&oldid=163324414 - erl.
- ra-abesser.de https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vollzugskraft&diff=prev&oldid=172295190 - erl.
- verkehrslexikon.de und deutsche-anwaltshotline.de (heute dahag): https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Dauerparker&diff=prev&oldid=189958647 erl.
Hallo R2Dine, Du hast den Artikeltext von Betriebsverfassung nach Betriebsverfassungsgesetz kopiert, was leider nicht lizenzkonform war. Bitte dafür sorgen, dass die VG erhalten bleibt, am besten vermutlich durch Rückgängigmachung und anschließender Verschiebung (wodurch die VG mitverschoben wird). Siehe auch Wikipedia:Urheberrechte beachten. Danke & Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 14:38, 17. Mai 2024 (CEST)
- Danke für den Hinweis. Ich hatte mich schon gewundert, warum Betriebsverfassunsgesetz auf der BKS rot unterlegt ist. R2Dine (Diskussion) 15:31, 17. Mai 2024 (CEST)
- Danke für die prompte Erledigung! Viele Grüße und schönes Wochenende, --Invisigoth67 (Disk.) 14:21, 18. Mai 2024 (CEST)
- Gern geschehen. Dir auch ein schönes verlängertes Wochenende. Grüße von R2Dine (Diskussion) 15:29, 18. Mai 2024 (CEST)
- Danke für die prompte Erledigung! Viele Grüße und schönes Wochenende, --Invisigoth67 (Disk.) 14:21, 18. Mai 2024 (CEST)
Frage zu Weimarer Reichsverfassung 1919
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich habe gesehen, dass Du einer der Hauptautoren des Artikels zur Weimarer Reichsverfassung bist. Ich machen in 3 Tagen mündliches Abitur in Geschichte und wäre sehr dankbar, wenn du mir folgende Frage(n) beantworten könntest: Ich verstehe nicht ganz, in welcher Wechselwirkung Reichstag und Reichsregierung stehen. Also heutzutage ist es ja so, dass man den Bundestag wählt, und dann bildet sich eine Koalition bestehend aus mehreren Parteien, die die Mehrheit im Parlament haben. Das ist dann die Regierung. Wenn die Koalition sich einig ist, kann sie ja quasi alleine regieren. In der Weimarer Reichsverfassung geht die Reichsregierung eigentlich nicht aus dem Parlament hervor, oder? Ist das demokratischer als heute?
Die Präsidialkabinette von 1930 bis 1933 funktionierten ja so, dass die Regierung zum Beispiel ein Gesetz vorschlägt, das der Reichstag allerdings nicht annimmt. Dann macht der Präsident vom Artikel 48 gebrauch und erlässt für die Regierung eine Notverordnung. Falls das Parlament die mit einfacher Mehrheit nochmal ablehnen würde, käme Artikel 25 ins Spiel, oder?
Danke im Voraus für eine Antwort, wäre sehr nett, wenn du es mir kurz erklären könntest. --Süffisante Miene (Diskussion) 23:16, 16. Jun. 2024 (CEST)
- Hallo, Süffisante Miene,
- nach der Weimarer Verfassung wurde der Reichskanzler vom Reichspräsidenten ernannt (Art. 53 WRV). Weder Reichspräsident noch Kanzler brauchten dazu eine parlamentarische Mehrheit. Heute wird der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt (Art. 63 GG). Er bedarf dazu einer Stimmenmehrheit der Abgeordneten. Heute kann der Bundestag dem Kanzler auch nicht mehr - wie in Weimar - einfach das Vertrauen entziehen mit der Folge, dass der Kanzler zurücktreten muss. Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er einen Nachfolger wählt (konstruktives Misstrauensvotum). So ist gewährleistet, dass es immer einen von vornherein demokratisch legitimierten Regierungschef (amtierenden Kanzler) mit Parlamentsmehrheit gibt.
- Die Präsidialkabinette waren Regierungen, die vom Reichspräsidenten ernannt worden waren, sich aber nicht auf eine parlamentarische Mehrheit stützen konnten. Deshalb war auch eine demokratische Gesetzgebung mit den Stimmen der Mehrheit im Reichstag nicht möglich. Stattdessen wurden auf Initiative der Kanzler vom Reichspräsidenten nach Art. 48 der Weimarer Verfassung zahlreiche Notverordnungen erlassen. Der Reichstag konnte zwar die Aufhebung der Notverordnungen verlangen, aber nur mit der Mehrheit der Abgeordneten. Um dem bereits ernannten Kanzler im Nachhinein eine parlamentarische Mehrheit und damit demokratische Legitimation zu verschaffen, konnte der Reichspräsident den Reichstag auflösen, was zu Neuwahlen führte (Art. 25 WRV). Ein Beispiel ist die Reichstagswahl im März 1933.
- Viel Erfolg wünscht R2Dine (Diskussion) 09:58, 17. Jun. 2024 (CEST)
- Danke, du hast mir sehr geholfen. Ich habe es jetzt verstanden. :) --Süffisante Miene (Diskussion) 11:06, 17. Jun. 2024 (CEST)
- Das freut mich. Toi, toi, toi für's Mündliche. R2Dine (Diskussion) 11:10, 17. Jun. 2024 (CEST)
- Danke nochmal. Mir ist eben noch eine Frage eingefallen: Warum gibt es mittlerweile das personalisierte Verhältniswahlrecht, anders als 1919 das reine Verhältniswahlrecht, was war daran problematisch? Und der Reichsrat spielte 1919 eine kleinere Rolle als heute oder? --Süffisante Miene (Diskussion) 00:11, 18. Jun. 2024 (CEST)
- Hallo, nochmal, bei den Reichstagswahlen hatte jeder Wähler eine Stimme für eine Wahlkreisliste. Bei der personalisierten Verhältniswahl hat er zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme) und stimmt zusätzlich für einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. Die reine Verhältniswahl hatte zu einer Parteienzersplitterung im Reichstag geführt, was Koalitionen erschwerte. Die personalisierte Verhältniswahl soll nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts "dem Wähler die Möglichkeit zu geben, Persönlichkeiten im Rahmen einer Verhältniswahl zu wählen. Mit diesem Anliegen verfolgt der Gesetzgeber das staatspolitische Ziel der Parlamentswahl, die Verbindung zwischen Wählern und Abgeordneten, die das Volk repräsentieren, zu stärken; aus diesem Grund erhält jeder Wähler die Möglichkeit, einem der in „seinem“ Wahlkreis kandidierenden Bewerber ein Bundestagsmandat zu verschaffen."
- Der Reichsrat konnte nur von der Reichsregierung einberufen werden, der Bundesrat entscheidet selbst über seine Einberufung. Der Bundesrat hat auch nicht nur ein Einspruchsrecht im Gesetzgebungsverfahren, sondern kann den Vermittlungsausschuss anrufen. So kann er eine inhaltliche Änderung von Gesetzen erreichen. Er kann auch zustimmungsbedürftige Gesetze ablehnen und damit verhindern.
- Du schaffst das schon! R2Dine (Diskussion) 08:40, 18. Jun. 2024 (CEST)
- Hallo noch ein letztes Mal. Habe ein 1,1 Abi heute geschafft, nochmal vielen Dank an dich für die Erklärung, wurde tatsächlich abgefragt. --Süffisante Miene (Diskussion) 20:28, 19. Jun. 2024 (CEST)
- Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 21:48, 19. Jun. 2024 (CEST)
- Hallo noch ein letztes Mal. Habe ein 1,1 Abi heute geschafft, nochmal vielen Dank an dich für die Erklärung, wurde tatsächlich abgefragt. --Süffisante Miene (Diskussion) 20:28, 19. Jun. 2024 (CEST)
- Danke nochmal. Mir ist eben noch eine Frage eingefallen: Warum gibt es mittlerweile das personalisierte Verhältniswahlrecht, anders als 1919 das reine Verhältniswahlrecht, was war daran problematisch? Und der Reichsrat spielte 1919 eine kleinere Rolle als heute oder? --Süffisante Miene (Diskussion) 00:11, 18. Jun. 2024 (CEST)
- Das freut mich. Toi, toi, toi für's Mündliche. R2Dine (Diskussion) 11:10, 17. Jun. 2024 (CEST)
- Danke, du hast mir sehr geholfen. Ich habe es jetzt verstanden. :) --Süffisante Miene (Diskussion) 11:06, 17. Jun. 2024 (CEST)
Kleine Umfrage: Wie findest du die Technische-Wünsche-Reparaturhilfe?
[Quelltext bearbeiten]Hallo! Seit Anfang 2024 gibt es die Technische-Wünsche-Reparaturhilfe, bestehend aus einer Wikiseite, auf der du Probleme notieren kannst, und einer virtuellen Sprechstunde. Das Team Technische Wünsche wüsste gerne: Hast du diese Angebote schon mal genutzt? Findest du sie hilfreich? Hast du Feedback?
Wir würden uns freuen, wenn du dir 5 Minuten Zeit nehmen könntest, um dazu eine kleine Umfrage auf Lamapoll auszufüllen. Alle Angaben sind anonym. Die Umfrage ist bis zum 25. Juli offen. -- Herzlichen Dank und beste Grüße, Johanna Strodt (WMDE) Diskussion Projekt Technische Wünsche 14:40, 27. Jun. 2024 (CEST)
Einleitung zum Artikel "Loi de Beaumont"
[Quelltext bearbeiten]Lieber R2Dine, ich möchte ungern eine Hin- und Zurückänderei mit einem ehrwürdigen Wikipedisten anzufangen versuchen, deswegen hier erstmal zum Bedenken: Du hast die ersten beiden Sätze der Einleitung in der sehr zu begrüßenden Absicht größerer Prägnanz im wesentlichen durch die beiden ersten Sätze aus dem HRG-Artikel von Albrecht Cordes ersetzt. Das verstehe ich angesichts der berechtigten Autorität der HRG gut, aber gerade in diesen beiden Sätzen der HRG stecken zwei Fehler, die der neue Aufsatz in der ZRG GA gezeigt hat (kann eine Kopie gern an eine E-Mail-Adresse schicken; das ist ja eine Zeitschrift mit Peer Review), weswegen auch Cordes es so nicht wieder schreiben würde. Erstens ist es eindeutig keine Stadterhebung, weswegen die Literatur fast immer in der Quelle "villa" mit "Dorf" übersetzt (siehe unten im Artikel "Sprache und Bezeichnungen") und Cordes selbst schreibt in der HRG einen Absatz später, dass die betreffenden Gemeinden weder ganz zur städtischen noch zur dörflichen Sphäre gehören. Zweitens ist nach der Einzelanalyse klar, dass es nicht "ungewöhnlich weitgehende Freiheiten" oder besonders günstige Abgaben waren, sondern vor allem Rechtssicherheit, die eine Rolle spielten. Und kein Fehler, aber meiner Ansicht nach irreführend ist die Bezeichnung des Begriffs als Privileg, denn der Begriff "Loi de Beaumont" wurde so gebraucht wie "Magdeburger Recht", also als Rechtsordnung, und das Privileg war nur das Mittel, mit dem sie eingeführt wurde. Und Beaumont-en-Argonne hieß der Ort im Mittelalter nicht, sondern das ist der heutige Ortsname.
Das "meistens dörfliche Ortschaften" in meinem folgenden Vorschlag wird durch die Liste der Ortschaften weiter unten im Artikel belegt, die ich mühselig recherchiert habe: soweit überhaupt identifizierbar, sind das alles ziemliche Käffer - keine einzige Stadt darunter (nur zum Teil heute durch Eingemeindungen größer geworden).
Könntest Du mit folgendem Text leben?
Die Loi de Beaumont (auch Lex Bellimontis, Bömer Recht, später Charte de Beaumont) war eine Rechtsordnung im Hochmittelalter für meistens dörfliche Ortschaften. Sie wurde erstmals eingeführt mit einem Privileg von 1182 durch Wilhelm von Blois, Erzbischof von Reims, für die Ortschaft Beaumont, heute Beaumont-en-Argonne. Sie begründete einen Rechtsstatus eigener Art, der zwischen dem einer Stadt und dem eines normalen Dorfes lag.
In der Folgezeit wurde sie von unterschiedlichen Herren … --Phraster (Diskussion) 18:55, 5. Aug. 2024 (CEST)
- Hallo, Phraster, es war nicht meine Absicht, Deine Arbeit zu schmälern, ich fand nur die Einleitung beim ersten Lesen etwas wirr, vor allem nicht chronologisch. Außerdem fehlte durch Verlinkung der Bezug zu anderen WP-Artikeln. Es wurde auch nicht ersichtlich, worauf es bei dem Loi de Beaumont ankam bzw. worin seine Bedeutung bestand, so dass es in der Folge vielfach übernommen wurde. Deine jetzige Überarbeitung finde ich gut, nur das Wort "normales" Dorf nicht (gab es auch "unnormale" :)? Und ergänzen würde ich, dass vor allem die Rechtssicherheit, die es brachte, bedeutsam war. Grüße, R2Dine (Diskussion) 08:10, 6. Aug. 2024 (CEST)
- Danke für die konstruktive Antwort - fühle meine Arbeit nicht geschmälert! --Phraster (Diskussion) 12:35, 8. Aug. 2024 (CEST)
Das Lemma muss auch seinem Wesensgehalt nach erklärt werden. Da ich mich mit der Materie nicht nur hier befasst habe, halte ich die getroffenen Formulierungen für wesentlich. Die angegebene Quelle ist top. Die Kritik auf der Artikeldisk hatte ich gelesen. Mein Kommenar: Wer sich nicht klar ausdrücken kann, ist auch nicht klar im Kopf (Zitat eines anderen WP-Autors). Freundliche Grüße --Lysippos (Diskussion) 20:01, 21. Aug. 2024 (CEST)
- Das Lemma sollte vor allem allgemeinverständlich erklärt und die Kritik der Leser ernstgenommen werden. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:11, 22. Aug. 2024 (CEST)
Hallo R2Dine!
Die von dir stark überarbeitete Seite Zentrale Dienstvorschrift 46/1 wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung in der Regel sieben Tage diskutiert und danach entschieden. In den hier nachzulesenden Fällen kann eine Seite auch sofort gelöscht werden.
Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.
Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.
Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil durch den Antrag die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht gewürdigt wird. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.
Grüße, Xqbot (Diskussion) 16:22, 23. Aug. 2024 (CEST) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)
Hinweis zur deiner Verlinkung mit juristischem Bezug
[Quelltext bearbeiten]Gudn Tach!
Wenn ich richtig gesehen habe, hast du im Artikel Taufaufschub im Rahmen deiner Ergänzungen eine Website verlinkt, die nach Auffassung des Portal:Rechts eher ungeeignet ist.
Konkret geht es um:
verfassungen.de
Das Portal:Recht ist der Auffassung, dass es Quellen im Internet gibt, die besser geeignet sind. Dass die von dir verlinkte Seite als ungeeignete Informationsquelle eingestuft wurde, kann mit ihrer Zielsetzung zusammenhängen, auf Eigenwerbung ausgerichtet zu sein. Die in der Wikipedia verlinkten Seiten sollen zuverlässige und seriöse Informationen bieten. Die von dir verlinkte Seite bietet dies jedoch nach Ansicht des Portal:Recht nicht.
Du solltest daher nach anderen Quellen suchen, die als Beleg eher tauglich sind, und anschließend den von dir benutzten Link im Artikel Taufaufschub ersetzen. Ansonsten ist zeitnah damit zu rechnen, dass deine Verlinkung gelöscht wird.
Weitere Informationen zum Thema findest du unter: Portal:Recht/Weblinks_und_Belege. Falls du inhaltliche Fragen dazu hast, kannst du auf PD:Recht um Rat fragen.
Bei technischen Fragen sind WP:FvN oder WP:FzW zwei gute Anlaufstellen.
Ich bin übrigens nur ein Bot. Falls ich nicht richtig funktioniere, sag bitte seth Bescheid. Wenn du unterhalb dieser Nachricht antwortest, verlinke bitte seinen Namen, sonst bekommt er es nicht mit.
Frohes Schaffen und freundliche Grüße! :-) -- CamelBot (Diskussion) 11:48, 7. Sep. 2024 (CEST)
- Hallo, seth, Dein Bot hat natürlich recht :) Link ist geändert. Grüße, R2Dine (Diskussion) 12:31, 7. Sep. 2024 (CEST)
Hinweis zur Löschung der Datei Datei:Harsefelder Str. 60 Wohngebäude, Hofpflasterung.JPG
[Quelltext bearbeiten]Hallo R2Dine,
die am 10. Oktober 2022 um 16:09:14 Uhr von Dir in die Wikipedia hochgeladene Seite Datei:Harsefelder Str. 60 Wohngebäude, Hofpflasterung.JPG (Logbuch der Seite Datei:Harsefelder Str. 60 Wohngebäude, Hofpflasterung.JPG) wurde gelöscht. Der die Seite Datei:Harsefelder Str. 60 Wohngebäude, Hofpflasterung.JPG löschende Administrator Wdwd hat die Löschung wie folgt begründet: „Identische Datei ist auf Wikimedia Commons vorhanden: Commons:File:Harsefelder Str. 60 Wohngebäude, Hofpflasterung 2.JPG“.
Wenn Du mit der Löschung der Seite nicht einverstanden bist oder Fragen dazu hast, solltest Du zuerst Wdwd auf seiner Diskussionsseite kontaktieren. Er wird Dir gerne weitere Gründe für die Löschentscheidung nennen. Solltest Du danach immer noch nicht mit der Löschung einverstanden sein, so kannst Du bei der Löschprüfung eine Überprüfung der Löschung beantragen.
Beste Grüße vom --TabellenBot • Diskussion 22:57, 7. Nov. 2024 (CET)