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Datei:Abbildung Stiftung Eisernes Kreuz 2. Teil.jpg

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Abbildungen zur Stiftung des Eisernen Kreuzes 1939 (Großkreuz und Wiederholungsspangen)
Datum
Quelle Reichsgesetzblatt Nr. 159 vom 2. September 1939
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author
Genehmigung
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Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

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  • 2010-03-30 15:12 PimboliDD 2260×3206× (1196224 bytes) {{Information |Beschreibung = Abbildungen zur Stiftung des Eisernen Kreuzes 1939 (Großkreuz und Wiederholungsspangen) |Quelle = Reichsgesetzblatt Nr. 159 vom 2. September 1939 |Urheber = unbekannt |Datum = 30.03.2010 |Genehmigung = entfällt |Andere Vers

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