Zahlungsbefehl
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Zahlungsbefehl (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Zahlungsbefehl | die Zahlungsbefehle |
Genitiv | des Zahlungsbefehles des Zahlungsbefehls |
der Zahlungsbefehle |
Dativ | dem Zahlungsbefehl dem Zahlungsbefehle |
den Zahlungsbefehlen |
Akkusativ | den Zahlungsbefehl | die Zahlungsbefehle |
Worttrennung:
- Zah·lungs·be·fehl, Plural: Zah·lungs·be·feh·le
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡saːlʊŋsbəˌfeːl]
- Hörbeispiele: Zahlungsbefehl (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: die öffentliche Anordnung, eine Zahlung zu leisten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Zahlung und Befehl sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
- [1] Mahnbescheid
Beispiele:
- [1] „Das Fortsetzungsbegehren kann frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls durch das Betreibungsamt und spätestens ein Jahr danach gestellt werden.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Europäischer Zahlungsbefehl
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Recht: die öffentliche Anordnung, eine Zahlung zu leisten
- [1] Wikipedia-Artikel „Zahlungsbefehl“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Zahlungsbefehl“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zahlungsbefehl“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zahlungsbefehl“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Zahlungsbefehl“
- [1] Duden online „Zahlungsbefehl“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Fortsetzungsbegehren“ (Stabilversion)