Kulturförderungen
Förderungen in den Bereichen
- Museen, Archive, Wissenschaft
- Baukulturelles Erbe - Denkmalschutz
- Heimat- und Brauchtumspflege
- Literatur, Schrifttum
- Bibliothekswesen
- Musik
- Darstellende Kunst
- Bildende Kunst, Foto, Architektur
- Film, Video und Medienkunst
- Kulturinitiativen, Zentren
- Erwachsenenbildung
Fair-Pay-Förderung
In einer gemeinsamen Fair-Pay-Strategie der Gebietskörperschaften haben der Bund und die Bundesländer im Juni 2022 ihre Bereitschaft bekräftigt, im Rahmen ihrer Förderungen einen Beitrag für faire Bezahlung zu leisten. (Strategie)
Weiterführende Links zu den Fair-Pay Informationsseiten des Bundes:
Das Land Tirol stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um Kultureinrichtungen bei der Umsetzung von Fair-Pay-Maßnahmen zu unterstützen.
Förderkontrolle / Förderabrechnungen für Kunstschaffende
Mit der Annahme der zugesagten Fördermittel haben Sie mit dem Land Tirol einen Vertrag abgeschlossen. Gegenstand dieses Vertrages ist Ihr ursprünglicher Antrag samt Beilagen und das Zusageschreiben, das auch die sogenannten Nachweisbedingungen enthält.
Das bedeutet, Sie haben sich vertraglich dazu verpflichtet, die ausbezahlten Mittel nicht nur widmungsgemäß zu verwenden, sondern dies auch durch die Vorlage der in den Nachweisbedingungen verlangten Unterlagen nachzuweisen.
Die Einhaltung der Widmung und die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Nachweisbedingungen sind deshalb sehr wichtig, weil ansonsten die Rückforderung der gesamten Förderungsmittel inklusive Zinsen droht.
Im Zusageschreiben finden Sie nicht nur die Nachweisbedingungen, sondern auch die Frist innerhalb der die Nachweisunterlagen vorgelegt werden müssen.
Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, so schicken Sie rechtzeitig vor deren Ablauf eine Nachricht mit einer kurzen Begründung für die Verzögerung und einem Termin, den Sie sicher einhalten können.