[ abgekürzt: Ggl ]
- Linkes Streckengleis einer zweigleisigen freien Strecke;
- Zugfahrten verkehren hier – wenn notwendig – entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung
Allgemeines [1]
Das Gegengleis ist das linke Streckengleis einer zweigleisigen freien Strecke, das beim Gleiswechselbetrieb entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren werden kann, wenn das Gleis für einen Zweirichtungsbetrieb sicherungstechnisch ausgerüstet ist. Das rechte Streckengleis, das entsprechend der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren wird, wird dagegen als Regelgleis bezeichnet.
Angaben, die das Gegengleis betreffen und in den Fahrplanunterlagen verzeichnet sind, werden im gedruckten Buchfahrplan sowie Streckenbuch in spitzen Klammern < … > gesondert gekennzeichnet.
Quellennachweise:
- Ril 408.0101A01 „Gegengleis“ – gültig ab 13.12.2015
- Jörn Pachl; Fachbuch “Systemtechnik des Schienenverkehrs: Bahnbetrieb planen, steuern und sichern” 7. Auflage, 2013, Seite 259
Letzte Aktualisierung: 11.09.2016