Diskussion:Oberlandesgericht Hamm

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2001:16B8:11EA:5700:E987:8610:FBEC:7FE8 in Abschnitt Justizirrtum in Zivilsachen
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Anzahl Zivilsenate

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Sind es 34 Zivilsenate und (davon) 13 Familiensenate, oder sind es insgesamt 34+13 (was allerdings nicht 49 ergibt)? Siehe auch Zahlen und Fakten des OLG Hamm. Gruß, -- Emdee 02:21, 11. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Es sind 47 Zivilsenate, davon sind 13 Familiensenate (zählen zu den Zivilsenaten, werden nur gesonder aufgeführt). -- Mgc 01:11, 26. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Zeit des Nationalsozialismus

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Der Beitrag ist ja wohl eine bodenlose Frechheit. Ich zitiere mal aus dem Artikel Ernst Hermsen, von 1933 bis 1945 Vorsitzender eines Strafsenats des OLG Hamm:

Wie kein anderer Richter unter den Nationalsozialisten war Hermsen daran beteiligt, deren Herrschaftsanspruch im rheinisch-westfälischen Raum durch seine gnadenlose Urteilspraxis in politischen Strafverfahren zu sichern. Unter seiner Präsidentschaft verurteilten die beiden Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm bis 1945 insgesamt rund 15.000 Menschen wegen Vorbereitung zum Hochverrat und Wehrkraftzersetzung, darunter unzählige Todesurteile. Hinzu kamen weitere 12.000 Verurteilungen von den Sondergerichten Bielefeld, Dortmund, Hagen und Essen, die der Kontrolle des Oberlandesgerichts Hamm unterstanden. Kein anderes Oberlandesgericht, auch nicht der berüchtigte Volksgerichtshof in Berlin, hatte zwischen 1934 und 1945 mehr Menschen in politischen Verfahren abgeurteilt. Rechtsmittel gab es in diesen Verfahren nicht.

LeSch (Diskussion) 18:04, 28. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

„Frechheit“ ist der falsche Ausdruck. „Unwissenheit“ oder „Unterlassung“ wäre wohl richtiger. Entschuldigung, aber ich hatte mich darüber furchtbar aufgeregt. Ich habe den Abschnitt mal etwas „geradegebogen“ und den Namen des bisherigen einzigen Opfers weggelassen, weil er bei WIKIPEDIA nicht belegt ist, es aber auch mühselig wäre, alle Opfer beim Namen zu nennen. LeSch (Diskussion) 08:30, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Danke für die Ergänzungen, die aber unbedingt noch belegt werden müssen. --Bubo 16:57, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

An Belege habe ich schon gedacht. Sie sind eigentlich dieselben wie bei Ernst Hermsen, der ja in Hamm die treibende Kraft war. Mein Problem besteht aber darin, dass ein bei Hermsen angegebener Link, nämlich die Rede des Landgerichtspräsidenten, inzwischen ins Leere führt. Deshalb habe ich diese Rede ohne Verlinkung angegeben. Ich hoffe, dass das so geht, sonst bitte ich um Korrektur. LeSch (Diskussion) 17:59, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Wäre interessant zu wissen, wie die Zahl der Verurteilung im Verhältnis zur Größe des Gerichtsbezirks war. Dass in Hamm die meisten Verurteilungen waren ist alleine statistisch gesehen ja schon sehr wahrscheinlich. Gibt es dazu Quellen? 18:31, 22. Mär. 2013 (CET)Ampsivare (Diskussion)

Gerichtsbezirk

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Der Bezirk des OLG ist sicher größer als ein Quadrat mit einer Seitenlänge von 150 m. Es muss richtigerweise heißen 22.500 km² nicht m². Warum wurde diese Änderung nicht übernommen? --195.202.41.50 10:54, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Da war ein Kollege wohl etwas übereifrig. Ist jetzt berichtigt. Danke für den Hinweis! --Bubo 11:33, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Gendering

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Es ist unerwünscht, in bestehende Artikel ohne sachlichen Grund eine zulässige Bezeichnung (generisches Maskulinum) durch eine andere Bezeichnung ("Richterinnen und Richter") zu ersetzen. --ZxmtFür Relevanz und Qualität - mach mit! 09:16, 9. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Justizirrtum in Zivilsachen

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Da gab es doch mal diesen Zivilprozess, in dem der Richter sein den Juristenkollegen nicht verurteilen wollte.  Näheres findet man unter www.fehlurteil.info .  Ob das hier relevant ist, vermag ich nicht einzuschätzen. Ich lasse es deshalb draußen und stelle es zur Diskussion.  Die Öffentlichkeit interessiert sich meist nur für JustizIrrtümer in Strafprozessen. --2001:16B8:11EA:5700:E987:8610:FBEC:7FE8 18:47, 7. Jan. 2019 (CET).Beantworten
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