Familiengericht
Abteilung des Amtsgerichts
Familiengerichte sind Gerichte oder Abteilungen von Gerichten, die sich mit familienrechtlichen Verfahren beschäftigen.
Situation in einzelnen Ländern
BearbeitenEuropäische Union
BearbeitenDeutschland
BearbeitenSiehe auch Familiengericht (Deutschland)
Österreich
BearbeitenIn Österreich gibt es keine Familiengerichte. Die familiengerichtlichen Verfahren werden von den Bezirksgerichten geführt.
Schweiz
Bearbeiten- in einheitliches rechtliches Konstrukt für Familiengerichte konnte sich in der föderalen Struktur der Schweiz nicht durchsetzen. Es gibt jedoch vereinzelt Behörden, die sich Familiengericht nennen. Hierbei handelt es sich meistens um Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
Restliches Europa
BearbeitenEngland und Wales
Bearbeiten- Die Family Division of the High Court
- Der family proceedings court als Teil des Magistrates’ Court bis 2014
- Ab 2014 der Family Court (England and Wales)
Schottland
Bearbeiten- Das Outer House des Court of Session. Es gibt allerdings keine Abteilung für Familiensachen (family division), sondern nur zwei Familienrichter.
- 39 sheriff courts ohne Abteilungen für Familiensachen und ohne besondere Familienrichter. Ausnahme bilden hier die drei größten Sheriff courts (Glasgow, Edinburgh, Aberdeen), bei denen es Richter (Sheriffs) gibt, die sich insbesondere um Familiensachen kümmern.
Weblinks
BearbeitenCommons: Familiengericht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien