Pflegedienst

Einrichtungen für ambulante Pflege

Pflegedienste und Sozialstationen (auch Ambulante oder Mobile Pflegedienste) sind in Einrichtungen, die pflege- und betreuungsbedürftige Menschen in deren eigener Wohnung gegen Entgelt vorübergehend versorgen. Die ambulante Pflege umfasst je nach Auftrag oder ärztlicher Verordnung professionelle häusliche Pflege oder Krankenpflege.

Eine historische Diakonissenstation in Selzen (2013), einer der Vorläufer der Sozialstation
Die Sozialstation Tauberbischofsheim im Caritashaus St. Lioba (2016)

Die Dienstleistungsunternehmen werden von kommunalen oder kirchlichen Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie) oder privatgewerblichen Anbietern (in unterschiedlichen Gesellschaftsformen z. B. als Einzelpersonenunternehmen, GbR, GmbH) getragen. Ihre Zulassung ist in Deutschland durch das Fünfte bzw. Elfte Buch Sozialgesetzbuch geregelt.

Historisch waren Sozialstationen als kirchliche Dienstform zunächst wesentlich verbreiteter, was sich noch in der Benennung mancher evangelisch getragener Einrichtung als „Diakonie-Station“ findet. Ursprünglich waren die Entgelte für die dienstleistenden Kirchenangehörigen oder Pflegevereinsmitglieder nicht kostendeckend. Diese Regelung wurde der neueren Sozialgesetzgebung angepasst.

Im Mittelpunkt der Hilfe steht der ganze Mensch im Zusammenspiel von Körper, Seele und sozialem Umfeld. Die Sozialstation soll nicht nur für Körperpflege und medizinische Behandlung sorgen; das pflegerische Handeln soll sich ebenso an den sozialen, seelischen und kulturellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientieren. In seiner gewohnten Umgebung ist eine individuelle Pflege und Versorgung die sinnvolle Ergänzung nach und neben den ärztlichen Leistungen. Zuhause fühlt sich der Mensch oft am wohlsten und das trägt wesentlich zur Besserung, Genesung und Wohlbefinden bei. Die ambulante Pflege wird in der Regel der stationären Pflege (z. B. in einem Altenpflegeheim) vorgezogen.

Geschichte

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Die erste Sozialstation der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1970 mit St. Lioba in Worms eingerichtet. Sie war eine neuartige Antwort auf den durch Nachwuchsmangel bedingten Rückzug der Ordensschwestern aus der Gemeindekrankenpflege.[1] Zu den Miterfindern dieser Institution gehört der Pfarrer und damalige Caritas-Rektor in Mainz Günter Emig.[1] Hier arbeiteten Ordens- und Laienschwestern gemeinsam, Träger war ein zu diesem Zweck gegründeter eingetragener Verein.[2]

Arten von Versorgungsleistungen

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Die häusliche Alten- und Krankenpflege kann umfassen:

  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen
  • Beratung in allen Fragen zur Pflegeversicherung und zur Finanzierung der Leistungen
  • Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken jeden Alters (als Pflegesachleistung)
  • hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste (als Pflegesachleistung)
  • Hilfe bei Anträgen (Sozialberatung)
  • Pflegeberatung, Pflegeanleitung und Gesprächskreise für pflegende Angehörige (Angehörigenarbeit)
  • seelsorgerische Begleitung (als Besonderheit der kirchlichen Sozialstationen)
  • und weitere lokal angebotene Leistungen oder deren Koordination (z. B. Fahrdienste, Hauswirtschaft, Essen auf Rädern/Mahlzeitendienst). Die Kosten für die Leistungen werden entweder vom Leistungsempfänger vollständig selbst oder abzüglich einer festgelegten Zuzahlung von der jeweils zuständigen Versicherung (Gesetzliche oder private Krankenkasse oder Pflegeversicherung) übernommen.

Besonderheiten der ambulanten Leistungserbringung

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Mitarbeitende des ambulanten Pflegedienstes / der Sozialstation betreuen nicht nur schwerst Pflegebedürftige, sondern erbringen häufig nur Teilleistungen wie Verbände anlegen oder die Tabletten/Medikamente für den Tag vorbereiten bei Personen, die ansonsten selbständig sind. Die Hauptlast der Versorgung für die meisten Patientengruppen liegt meistens bei pflegenden Angehörigen.

Die Mitarbeitenden der ambulanten Dienste betreuen tagsüber meist mehrere Menschen nacheinander, wobei die Dauer und die Häufigkeit der „Besuche“ bei ein- bis fünfmal täglich, aber auch ganztägig, je nach Vereinbarung bzw. Bedürftigkeit, liegen kann. Häufig ist es aber nur 1 Besuch oder, weniger häufig, 1× morgens und kürzer am späten Nachmittag. Im Bereich der Ambulanten Pflege arbeitet meist ausgebildetes Personal: z. B. Kranken- oder Altenpfleger/-in.

Nicht nur alte Menschen benötigen Hilfe, auch chronisch Kranke oder behinderte Erwachsene und Kinder bedürfen oft ambulanter fachlicher Betreuung durch einen Pflegedienst z. B. bis zur Wiedererlangung der eigenen Körperpflege oder beim Verabreichen von Insulinspritzen.

Bezahlung und Abrechnungsmöglichkeiten

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Ambulante Pflegedienste werden von den jeweiligen Krankenkassen oder der Pflegekasse oder dem Träger der Sozialhilfe (z. B. im Rahmen der Hilfe zur Pflege) bezahlt. Dies richtet sich nach der Art der Hilfeleistung/Leistungskomplex:

  • die Grundpflege (als Pflegesachleistung) z. B. Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden, Auskleiden aber auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (Wäsche waschen, putzen) zahlt die Pflegekasse, sofern der Patient mindestens erheblich pflegebedürftig (Pflegegrad II) ist. Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt vom Pflegegrad ab. Sofern kein Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht, übernimmt die Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Kosten der Grundpflege.
  • die häusliche Krankenpflege als Behandlungspflege (z. B. Medikamente stellen/verabreichen, Verbände wechseln, Injektionen verabreichen, Absaugen, Infusionstherapie) und alle anderen medizinischen Hilfeleistungen werden von der Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung übernommen (§ 37 SGB V), von den Sozialämtern, wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht, nach § 48 SGB XII. Die Preise für die Hilfestellungen/Leistungskomplexe variieren in den einzelnen Bundesländern.

Umfang, Marktpositionen

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In Deutschland waren im Jahr 2005 etwa 11.000 ambulante Pflegedienste mit insgesamt 214.000 Beschäftigten als Vertragspartner von Kranken- und Pflegeversicherungen zugelassen und versorgten 472.000 Pflegebedürftige zu Hause, gegenüber 980.000 Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen versorgt wurden. 2021 waren in Deutschland 15.376 Pflegedienste mit 442.999 Mitarbeitern zugelassen.[3] Sie versorgten 1.047.000 Patienten.[4] Von den Pflegediensten waren 2021 68 % in privater, 31 % in gemeinnütziger und 1 % in öffentlicher Trägerschaft. Etwa 52,3 % der Patienten wurden 2021 von privaten Diensten versorgt, 1999 waren es 35,6 %.[5]

Siehe auch

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Commons: Sozialstation – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Entscheidungshilfen für die Wahl eines Pflegeheimes oder ambulanten Pflegedienstes. (PDF; 2,3 MB) In: www.mdk-rlp.de. MDK Rheinland-Pfalz, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 6. März 2023.@1@2Vorlage:Toter Link/www.mdk-rlp.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  • Die Stiftung Warentest über Betreuung zu Hause durch Pflegedienste (September 2006)
  • Ambulante Pflegedienste in PflegeWiki
  • Sebastian Meißner: Analyse ambulanter Pflegedienste nach Kosten der Leistungskomplexe bundesweit [1]

Einzelnachweise

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  1. a b J. Otto Weber: „Er war nie ein Sozialmanager“. Günter Emig wird 80 Jahre – Miterfinder der Sozialstation und Architekt der Caritasstruktur in der Diözese Mainz. (Memento vom 19. September 2021 im Internet Archive), Pressemitteilung des Diözesan-Caritasverbands Mainz vom 22. Juni 2009; abgerufen am 18. Februar 2019
  2. J. Otto Weber: Geschichte des Caritasverbandes Worms. Caritasverband für die Diözese Mainz e. V., 2016, S. 10–11
  3. BGW, Zwischen Burn-out, Optimierung und Systemwechsel Ambulante Pflege in Deutschland – Trendbericht 2024, 01. September 2024, S. 8, Online
  4. BGW, Zwischen Burn-out, Optimierung und Systemwechsel Ambulante Pflege in Deutschland – Trendbericht 2024, 01. September 2024, S. 14, Online
  5. BGW, Zwischen Burn-out, Optimierung und Systemwechsel Ambulante Pflege in Deutschland – Trendbericht 2024, 01. September 2024, S. 18–19, Online
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