Benutzer:Zieglhar/Vertrag von Saint-Omer
Im Vertrag von Saint-Omer verpfändete Herzog Siegmund von Tirol am 9. Mai 1469 in Saint-Omer (Pas-de-Calais) große Teile der österreichischen Vorlande im Breisgau und Oberelsass an den Herzog von Burgund, Karl den Kühnen. Der Vertrag legte den Grundstein für die Burgunderkriege.
27. August 1468 | Waldshuter Richtung beendet Waldshuterkrieg | |
15. März 1469 | vorderösterreichischer Landtag bewilligt in Neuenburg eine Sondersteuer zur Bezahlung der Kriegsentschädigung | |
9. Mai 1469 | Vertrag von Saint-Omer | |
23. Juni 1469 | Zahlung der Kriegsentschädigung an die Eidgenossen (gemäss Waldshuter Richtung) | |
17. August 1469 | Abschluss der Übernahme der Pfandlande durch Burgund | |
22. Februar 1473 | Initiative zur Niederen Vereinigung gegen Burgund | |
30. März 1474 | Ewige Richtung zwischen der Eidgenossenschaft und Herzog Sigismund | |
31. März 1474 | Die Eidgenossenschaft tritt der Niederen Vereinigung bei | |
4. April 1474 | Herzog Sigismund tritt der Niederen Vereinigung bei | |
6. April 1474 | Kündigung des Vertrags von Saint-Omer | |
11. April 1474 | Gefangennahme des burgundischen Landvogts Peter von Hagenbach | |
9. Mai 1474 | Hinrichtung des burgundischen Landvogts Peter von Hagenbach | |
13. November 1474 | Beginn der Burgunderkriege (Schlacht bei Héricourt) | |
5. Januar 1477 | Tod Karls des Kühnen in der Schlacht bei Nancy |
Vorgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Waldshuterkrieg (1468) zwischen der Alten Eidgenossenschaft und Herzog Siegmund von Österreich-Tirol, sowie dessen vorderösterreichischem Adel wurde am 27. August 1468 durch einen Friedensvertrag (die sogenannte Waldshuter Richtung) beendet. Siegmund hatte demnach bis zum 24. Juni 1469 eine Kriegsentschädigung von 10 000 Gulden an die Eidgenossen zu bezahlen. Als Sicherheit diente den Eidgenossen Waldshut und der vorderösterreichische Schwarzwald.[1] Da Siegmund bereits stark verschuldet war, konnte er die Kriegsentschädigung nicht selbst aufbringen. Er beauftragte Markgraf Karl von Baden mit der Verwaltung der Vorlande und der Einberufung eines Landtags. Der Landtag wurde am 15. März 1469 in Neuenburg durchgeführt und bewilligte eine Vermögensabgabe von 1% und im Vorfeld eine Kreditaufnahme zur rechtzeitigen Bezahlung der Kriegsschuld.[2] Siegmund verfolgte gleichzeitig weitere Optionen.
Er war noch nicht geneigt, den Eidgenossen die früheren Eroberungen habsburgischer Gebiete in der Schweiz definitiv zu überlassen[3] und suchte Unterstützung beim französischen König Ludwig XI., der dies jedoch ablehnte. Siegmunds Vetter Kaiser Friedrich III. war durch die Türkenabwehr und einen Aufstand in seinen Erblanden gebunden, die Reichsfürsten fanden keinen Anlass sich wegen habsburgischer Interessen mit den Eidgenossen anzulegen. Siegmund fand im Herzog von Burgund, Karl dem Kühnen, einen Verbündeten, der aber vor allem sein Eigeninteresse - Verbindung seiner nördlichen und südlichen Gebiete[4] zu einem zusammenhängenden Mittelreich im Herzen Europas - verfolgte.
Der Vertrag
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für die Zusage des Schutzes gegen eidgenössische Angriffe und eine Summe von 50 000 Gulden verpfändete Siegmund dem Burgunder große Teile seiner österreichischen Vorlande im Breisgau und Oberelsass, wovon allerdings schon bedeutende Gebiete und Rechte an Dritte verpfändet waren. Karl ließ sich das Recht zur Einlösung dieser verpfändeten Rechte des Habsburgers zusichern. Siegmund behielt seinerseits das Recht die verpfändeten Gebiete bei Karl wieder einzulösen, wobei in diesem Fall außer den 50 000 Gulden auch die Aufwendungen des Burgunders für die Einlösung der an Dritten verpfändeten Gebiete und Rechte bezahlt werden mussten. Da die notorischen Geldnöte der Habsburger bekannt waren, ging man allgemein davon aus, dass Karl die Pfandsumme auf das geschätzte Maximum von 180 000 Gulden hochschrauben und damit die Gebiete dauerhaft dem burgundischen Reich einverleiben würde. Konkret wurden folgen Gebiete/Rechte an Herzog Karl verpfändet:
- Oberelsass
- Landgrafschaft im Oberelsass
- Grafschaft Pfirt mit Rougemont-le-Château; Florimont; Rosemont (Rosenfels)
- Burg Ortenberg
- Herrschaft Thann
- Breisgau/Schwarzwald/Fricktal
- Breisach
- die vier Waldstädte – Rheinfelden, Säckingen, Laufenburg, Waldshut
- Grafschaft Hauenstein mit den Talvogteien Todtnau und Schönau, sowie der Vogtei Todtmoos und der Vogtei über das Kloster Berau
- Kameralherrschaft Rheinfelden
- Kameralherrschaft Laufenburg
Von einer Verpfändung des ganzen vorderösterreichischen Breisgaus kann also keine Rede sein.
Breisach und die Herrschaft Thann gehörten zunächst nicht zum verpfändeten Gebiet. Nachdem Sigismund aber mit der fristgerechten Zahlung der Kriegsentschädigung von 10 000 Gulden (gemäß Waldshuter Richtung) an die Eidgenossen Schwierigkeiten bekam, ersuchte er Karl um eine Vorab-Zahlung direkt an die Eidgenossen. Hierfür musste er dem Burgunder zusätzlich noch Breisach und die Herrschaft Thann verpfänden.[5]
Der Vertrag wurde in lateinischer Sprache abgefasst und das ganze Vertragswerk besteht neben dem Vertrag vom 9. Mai 1469 aus einer Reihe weiterer Schreiben.
-
Herzog Karl der Kühne von Burgund.
-
Herzog Siegmund von Tirol.
-
König Ludwig XI. von Frankreich
-
Kaiser Friedrich III.
Die Übernahme der Pfandlande
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bereits am 10. April 1469 - also noch vor Unterzeichnung des Vertrags von St. Omer - hatte Karl der Kühne seinen Gefolgsmann Peter von Hagenbach zum Landvogt für die Pfandgebiete bestimmt, was aber zunächst noch geheim gehalten wurde.[6] Zunächst setzte der Burgunderherzog eine Übernahmekommission ein, deren Leitung dem Markgrafen Rudolf IV. von Hachberg-Sausenberg übertragen wurde. Peter von Hagenbach gehörte dieser Kommission auch an. Weitere Mitglieder waren:[7]
- Guillaume La Baume-Montrevel, Herr von Illingen;
- Jean de Carondelet[8], Richter in Besançon, später Kanzler von Burgund
- Thiebault Ponçot, Einnehmer der Vogtei Amont
Die Übernahme der Pfandlande durch Burgund wurde am 17. August 1469 mit der Huldigung von Breisach abgeschlossen, die Markgraf Rudolf als „Verweser und Regierer der Lande“[9] entgegennahm. Die Übernahmekommission versuchte nun die von Siegmund bereits früher verpfändeten Teile der Vorlande auszulösen. Aus strategischen Gründen hatte dabei Rheinfelden mit dem Rheinübergang Priorität. Die Stadt Basel hatte das Pfand noch nicht übernommen und war bereit gegen die entsprechende Zahlung darauf zu verzichten. Markgraf Rudolf musste jedoch mehrfach um Zahlungsaufschub bitten, da der Burgunderherzog die nötigen Mittel nicht rechtzeitig zur Verfügung stellte.[10] Anfang November 1469 beendete die Übernahmekommission ihre Arbeit
Am 20. September 1469 übernahm Peter von Hagenbach das Amt des Grand Bailli, das entspricht dem Amt eines Landvogtes, der Pfandlande, die Burgund unter der Bezeichnung pays de Ferrates et d'Auxay[11][12][13] seinem Reich eingliederte.
In Ensisheim wurde ein Regierungskollegium mit zwölf Mitgliedern eingesetzt, deren Präsidium Hans Bernhard von Gilgenberg übernahm und damit Stellvertreter des Landvogts war. Ein Mitglied des Kollegiums war der frühere Röttler Landvogt des Markgrafen Rudolf, Peter Reich von Reichenstein.[14] Das Regierungskollegium war auch das höchste Gericht der Pfandlande.
Der Weg zur Auflösung des Vertrags
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hagenbach nahm seinen Amtssitz in Ensisheim. Er und sein Stellvertreter Hans Bernhard von Gilgenberg führten ein hartes Regiment. Die bürgerliche Verwaltung der Städte und die Zünfte wurden bedrängt und sollten, wie bereits in Flandern und Brabant geschehen, aufgehoben werden. Hagenbach errichtete im Auftrag seines Herrn neue Zollstellen an den Grenzen zu Basel und Zürich. Kaufleute wurden 1471 am Besuch der Zurzacher Messe gehindert. Im Sommer 1472 wurden die Getreidetransporte nach Basel unterbunden. Zur Finanzierung eines Krieges Burgunds mit Frankreich wurde 1473 eine Verbrauchssteuer, der Böse Pfennig, eingeführt. Die Verwaltung unter Hagenbach trieb Zölle und Steuern mit aller Härte ein und richtete drei Bürger von Thann hin.
Ab 1473 versuchte Hagenbach die Selbstverwaltung der beiden unabhängigen Städte Mülhausen und Breisach aufzuheben.
Hagenbach suchte in seiner Herrschaft zunächst den Dialog. So versuchte er bereits 1469 zwischen den Eidgenossen und ihren adeligen Widersachern Bernhard von Eptingen und Bilgeri von Heudorf zu schlichten. Ab 1473 setzte Hagenbach zunehmend auf Einschüchterungen und Gewalt.
1473 gründeten die Reichsstädte die Niedere Vereinigung zum Schutz gegen die burgundische Expansionspolitik, der sich am 31. März 1474 auch die acht Orte der Alten Eidgenossenschaft anschlossen.
1474 schlossen Herzog Sigismund und die Eidgenossen einen Friedens- und Bündnisvertrag der später als Ewige Richtung bezeichnet wurde. Sigismund trat nun auch der Niederen Vereinigung bei und kündigte der Vertrag von Saint-Omer auf.
Input
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Herzog Siegmund lieh sich vom Herzog von Burgund, Karl dem Kühnen, im Vertrag von Saint-Omer 50 000 Gulden, wofür er die österreichischen Vorlande im Breisgau und Oberelsass verpfändete. Zunächst übernahm eine Kommission unter Leitung des Markgrafen Rudolf von Hachberg-Sausenberg die Verwaltung und erstellte einen Bericht über den Zustand der Pfandlande. Der Burgunder setzte Peter von Hagenbach als Landvogt ein, der Im November sein Amt antrat.[15] Siegmund zahlte den Eidgenossen die Kriegsentschädigung am 23. Juni 1469. Der Bürgermeister von Schaffhausen musste auf die ihm nach Vertrag ebenfalls zustehende Rückzahlung seines Lösegeldes von 1 800 Gulden allerdings bis 1476 warten. Kaiser Friedrich III., ein Vetter von Herzog Siegmund, erklärte den Frieden am 26. Mai 1469 für ungültig und verhängte am 31. August die Reichsacht über die Eidgenossen. Beides blieb jedoch ohne Folgen.
w:fr:Traité de Saint-Omer Traité de Saint-Omer, 9 mai 1469
Grafschaft Pfirt mit Rougemont-le-Château; Florimont; Rosemont (Rosenfels)
Landgrafschaft im Oberelsass; Burg Ortenberg (Elsass);
Verpfändete Gebiete im Breisgau
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]die vier Waldstädte und der Schwarzwald: Grafschaft Hauenstein mit den Talvogteien Todtnau und Schönau und Vogtei Todtmoos; Vogtei über das Kloster Berau
ohne Zwing und Bann Sankt Blasien; Vogtei Wehr; Zell; Schwörstadt; Stift Säckingen ?
Breisach und Herrschaft Thann erst nachträglich für vorzeitige Zahlung der 10000 Gulden an die Eidgenossen[16]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Maria Krebs: Die Politik von Bern, Solothurn und Basel in den Jahren 1466–1468, Bern 1902 Internet Archive
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Heinrich Witte: Zur Geschichte der Entstehung der Burgunderkriege. Cap. II. Der Vertrag von St. Omer. S. 5– Digitalisat der UB Düsseldorf
- Heinrich Witte: Zur Geschichte der burgundischen Herrschaft am Oberrhein in den Jahren 1469 - Anfang 1473. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 40/NF 1 (1886), S. 134 im Internet Archive
- Xavier Mossmann (Herausgeber): Cartulaire de Mulhouse. Band 3, Nr. 1375 vom 10. Juli 1469, S. 352-353 im Internet Archive
- Joseph Chmel: Monumenta Habsburgica: Sammlung von Actenstücken und Briefen zur Geschichte des Hauses Habsburg in dem Zeitraume von 1473 bis 1576. Erste Abtheilung: Das Zeitalter Maximilian’s I. - Erster Band, Wien 1854, S. 3–8 Google-Digitalisat
- Joseph Chmel: Monumenta Habsburgica: Sammlung von Actenstücken und Briefen zur Geschichte des Hauses Habsburg in dem Zeitraume von 1473 bis 1576. Erste Abtheilung: Das Zeitalter Maximilian’s I. - Zweiter Band, Wien 1855, S. 131–135 Google-Digitalisat
- Joseph Chmel (Herausgeber): Fontes rerum Austriacarum. Diplomataria et Acta, 2. Band, 1850 : Urkunden, Briefe und Actenstücke zur Geschichte der Habsburgischen Fürsten K. Ladislaus Posth., Erzherzog Albrecht VI. und Herzog Siegmund von Österreich : aus den Jahren 1443 - 1473; aus Originalen oder gleichzeitigen Abschriften. S. 229–242 Internet Archive
- Joseph Chmel (Herausgeber): Fontes rerum Austriacarum, Zweite Abtheilung, Diplomataria et acta. , II. Band Diplomatarium Habsburgense Seculi XV., S. 229–242 Google-Digitalisat
- Joseph Chmel, Karl Fr. W. Lanz: Monumenta habsburgica: Sammlung von actenstücken und briefen zur ..., Band 1, S. 3-8 Google-Digitalisat
- Joseph Bader: Der Neuenburger Landtag von 1469. In. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 12 (1861), S. 465–481, insbesondere S. 467 Google-Digitalisat
- Johannes Knebel, Karl Buxtorf-Falkeisen (Herausgeber): Chronik des Kaplans Johannes Knebel aus den Zeiten des Burgunderkriegs, Erste Abtheilung, 1473–1475
- Basler Chroniken, Band 2, S. 91 Internet Archive
- Basler Chroniken, Band 2, S. 72 Internet Archive
- Johann Caspar Zellweger: Urkundliche Beleuchtung der Verpfändung einiger Landschaften des Herzogs Siegmund von Östreich an Herzog Karl von Burgund und historische Reise-Notizen. In: Schweizerisches Museum für historische Wissenschaften (1838), S. 103–123; hier S. 112 ff. Digitalisat der BSB MÜnchen
- Louis Stouff: La Description de plusieurs forteresses et seigneuries de Charles le Téméraire en Alsace et dans la haute vallée du Rhin, par maître Mongin Contault, maître des comptes à Dijon (1473). Bergheim, Brisach, Ensisheim, Hauenstein et la Forêt Noire, Landser, Laufenbourg, Ortemberg, etc
- Louis Stouff: La Description de plusieurs Forteresses et Seigneuries de Charles le Teméraire en Alsace et dans la Haute Vallée du Rhin, Larose Èditeur, Paris, 1902, S. 60f Digitalisat bei gallica
insbesondere S. 74 ff
- Les origines de l'annexion de la Haute-Alsace à la Bourgogne en 1469: étude sur les terres ... by Louis Stouff Internet Archive Vertrag
- Ch. Nerlinger: Pierre de Hagenbach et la domination bourgiugnonne en Alsace (1469-1474), Nancy 1890 Internet Archive
Darstellungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hermann Heimpel: Burgund am Rhein und auf dem Schwarzwald : aus der Geschichte Karls des Kühnen. In: Genius, Band 2 (1949), Heft 1, S. 19-44 PDF bei MGH - Opac
- Otto Cartellieri: Zum Vertrage von St. Omer. Die Schweiz und der Oberrhein. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins Bd. 81 / NF 42 (1929) S. 629-636
- Max A. Meier: Der Friede von Waldshut und die Politik am Oberrhein bis zum Vertrag von St. Omer. In Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 90, 1937, S. 321–384.
- Hildburg Brauer-Gramm: Der Landvogt Peter von Hagenbach – Die burgundische Herrschaft am Oberrhein 1469–1474. (= Göttinger Bausteine zur Geschichtswissenschaft. Band 27). Musterschmidt, Göttingen 1957.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Anton Philipp von Segesser (Bearbeiter): Amtliche Sammlung der ältern eidgenoessischen Abschiede, Band 2 Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477, Meyer, Luzern 1863, Nr. 44, S. 903 (online bei der UB Düsseldorf)
- ↑ Joseph Bader: Der Neuenburger Landtag von 1469. In. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 12 (1861), S. 467, insbesondere S. 467 Google-Digitalisat
- ↑ Der Waldshuterkrieg führte praktisch zu keinen Gebietsverlusten.
- ↑ Franz Quarthal: Vorderösterreich. In: Hansmartin Schwarzmaier in Verbindung mit anderen (Hrsg.): Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde herausgegeben. Ernst Klett Verlag für Wissen und Bildung GmbH, Stuttgart 1992, ISBN 3-608-91467-6., 1. Band 2. Teil, S. 644
- ↑ Witte S. 7
- ↑ siehe Witte S. 133-134
- ↑ Siehe Heinrich Witte: Zur Geschichte der burgundischen Herrschaft am Oberrhein in den Jahren 1469 - Anfang 1473. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 40/NF 1 (1886), S. 134 im Internet Archive und Xavier Mossmann (Herausgeber): Cartulaire de Mulhouse. Band 3, Nr. 1375 vom 10. Juli 1469, S. 352-353 im Internet Archive
- ↑ Carondelet, Jean — Biographie nationale de Belgique
- ↑ siehe Witte S. 135
- ↑ siehe Witte S. 139
- ↑ Louis Stouff: La Description de plusieurs Forteresses et Seigneuries de Charles le Teméraire en Alsace et dans la Haute Vallée du Rhin, Larose Èditeur, Paris, 1902, S. 2 Digitalisat bei gallica
- ↑ Alsace = Auxois siehe Georges Stoffel: Dictionnaire topographique du département du Haut-Rhin comprenant les noms de lieu anciens et modernes, Paris 1868, S. 230 Google-Digitalisat
- ↑ Karl Albrecht (herausgeber): Rappoltsteinisches urkundenbuch, 759-1500. Quellen zur Geschichte der ehemaligen Herrschaft Rappoltstein im Elsass, Colmar 1898, S. 580 Internet Archive
- ↑ siehe Witte S. 141
- ↑ Heinrich Witte: Zur Geschichte der burgundischen Herrschaft am Oberrhein in den Jahren 1469 bis Anfang 1473. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 40, 1886, S. 129–169 Internet Archive
- ↑ Witte S. 7