Resolution 150 des UN-Sicherheitsrates
UN-Sicherheitsrat
Resolution 150 | |
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Datum: | 23. August 1960 |
Sitzung: | 891 |
Kennung: | S/RES/150 |
Abstimmung: | Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Aufnahme der Elfenbeinküste in die UN |
Ergebnis: | Angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1960: | |
Ständige Mitglieder: | |
CHN FRA GBR SUN USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
ARG ECU ITA CEY POL TUN | |
Flagge der Elfenbeinküste |
Die Resolution 150 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 891. Sitzung am 23. August 1960 einstimmig beschloss. Sie beschäftigte sich mit der Aufnahme der Elfenbeinküste als neues Mitglied in die Vereinten Nationen.
Hintergrund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Föderation der französischen Besitzungen in Westafrika, Französisch-Westafrika, war 1958 in Auflösung begriffen. Bis 1959 präsentierte sich Félix Houphouët-Boigny als eindeutiger Gegner der Lösung der Elfenbeinküste von Frankreich. Der französische Präsident Charles de Gaulle selbst legte jedoch den französischen Kolonien die Unabhängigkeit bei Beibehaltung einer lockeren Bindung an Frankreich nahe. Kurz darauf wurden entsprechende Dokumente mit Frankreich unterzeichnet und am 7. August 1960 die Unabhängigkeit unter dem Namen Republik „Côte d’Ivoire“ ausgerufen.
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Sicherheitsrat gab bekannt, dass er die Aufnahme der Elfenbeinküste als neues Mitglied der Vereinten Nationen geprüft hat und empfahl der UN-Generalversammlung dieser zuzustimmen.
Beitritt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Elfenbeinküste trat den Vereinten Nationen am 20. September 1960 bei.[1]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Die 193 Mitgliedstaaten in alphabetischer Reihenfolge. In: crp-infotec.de. 20. Juli 2011, archiviert vom am 24. März 2013; abgerufen am 30. Juli 2012. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.