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FAQ - Hans-Böckler-Stiftung
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Stipendien der Hans-Böckler-Stiftung Stipendien

Stipendien: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier gibt es die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Stipendium sowie die Bewerbungs- und Auswahlverfahren.

Wann habe ich einen Anspruch auf BAföG?

Es gibt einen Unterschied zwischen dem Anspruch auf BAföG dem Grunde nach und dem tatsächlichen Anspruch auf BAföG:

Dem Grunde nach ist eine Person BAföG-berechtigt, wenn sie die entsprechenden Kriterien erfüllt.
Der tatsächliche Anspruch ist abhängig vom Einkommen der Eltern.
Für eine Bewerbung für ein Stipendium ist der Anspruch auf BAföG dem Grunde nach relevant.

Eine BAföG-Berechtigung dem Grunde nach liegt vor, wenn

  • der Studiengang BAföG berechtigt ist
  • die Bewerber*innen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (Europäische Staatsbürger*innen, Bildungsinländer*innen, anerkannte Asylbewerber*innen, Flüchtlinge mit Bleibeperspektive nach BAföG § 8 sind ebenfalls BAföG berechtigt.)
  • die Bewerber*innen zu Beginn des Studiums das 45. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • es sich um ein Erststudium handelt (bzw. bisher weniger als zwei BAföG-berechtigte Ausbildungen absolviert wurden) und
  • bisher weniger als vier Semester in einem anderen Studiengang studiert (abgebrochen oder gewechselt) wurde. 

Folgenden Internetseiten können als weitere Orientierung dienen:

  • www.bafoeg-rechner.de
  • BAföG-Beratungen der Studierendenwerke
  • Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule / Universität.

Im Zweifelsfall lohnt es sich, einen BAföG-Antrag zu stellen und sich mit dem Bescheid auf ein Stipendium zu bewerben. 

Die Förderfähigkeit des Studiums richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des BAföG; das Stipendium wird dem Grunde nach nach den Kriterien des BAföG vergeben.

Ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Voraussetzung, um sich für ein Stipendium bewerben zu können?

Nein, eine Bewerbung ist auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft möglich.

Kann man sich bereits vor Studienbeginn für ein Stipendium bewerben?

Die Bewerbung ist bereits vor dem Studienbeginn möglich (egal ob Bachelor oder Master). Erfolgt eine Aufnahme, wird das Stipendium allerdings erst dann gezahlt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber mit dem Studium beginnt. Wichtig ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber noch mindestens 3 Semester bis zum Ende der Regelstudienzeit vor sich hat. Die Mindestregelung wird aufgehoben, wenn konsekutiv der Master angestrebt wird. Vorkurse und Sprachkurse werden nicht finanziert.

Was versteht die Hans-Böckler-Stiftung unter Engagement?

Unter Engagement verstehen wir das tatkräftige, ernsthafte Eintreten für eine Sache, die es um ihrer selbst willen wert ist. Es geht um die Mitgestaltung einer demokratischen Gesellschaft. Das Engagement steht dabei im Einklang mit dem Wertekanon der Gewerkschaften. Was zählt, ist die tatsächlich geleistete gewerkschaftliche, gesellschaftspolitische oder ehrenamtliche Arbeit. Dieses Ehrenamt kann beispielsweise in der Gewerkschaft, einer Partei, bei der Feuerwehr, im Verein, in der Schule oder Hochschule, im Betrieb oder in der Familie geleistet werden.

Was versteht die Hans-Böckler-Stiftung unter Leistung?

Leistung bedeutet für uns nicht Selbstzweck oder ein in Noten ausgedrückter Wert an sich. Die Hans-Böckler-Stiftung versteht Leistung vielmehr als Balance von Studienleistung, Biografie und gewerkschaftlichem oder gesellschaftspolitischem Engagement. Wir beurteilen das Leistungsvermögen nicht anhand der Noten, sondern beziehen die Umstände mit ein, unter denen die Leistungen erbracht wurden. Beurteilt wird die ganze Persönlichkeit. Deshalb ist unser Begabungsbegriff dynamisch: Begabung ist für uns nicht nur Voraussetzung für Lernen, sondern auch dessen Ergebnis.

Was versteht die Hans-Böckler-Stiftung unter zügigem Studium?

Entsprechend der jeweiligen Prüfungsordnung des Studienfaches werden in der Regel 30 ECTS Punkte pro Semester erwartet. In dualen Studiengängen kann es hier zu Abweichungen kommen, z.B. wenn Praxissemester ins Studium integriert sind. Gemäß den BAföG-Richtlinien kann in begründeten Fällen eine Verlängerung gewährt werden.

Wie lange wird gefördert?

Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum erfolgreichen Ende des Studiums. Einzige Bedingung: Der Abschluss muss in der durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt werden.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung durch ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung?

Ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung wird nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vergeben. Dies sind ab 01.08.2022 maximal 812 Euro BAföG-Höchstsatz pro Monat plus 300 Euro Studienkostenpauschale plus mögliche Zuschläge (z.B. Krankenkassenbeiträge,  Kinderbetreuungszuschläge).

Werden Sprachkurse gefördert?

Intensivsprachkurse werden nicht gefördert.

Gibt es eine Altersgrenze?

Hier gilt die Erhöhung der Altersgrenze gemäß der BAföG-Bestimmungen auf 45 Jahre zu Studienbeginn.

Ich studiere zurzeit wieder im ersten Fachsemester, davor habe ich ein anderes Fach studiert. Ist eine Bewerbung möglich?

Ja, eine Bewerbung ist auch in diesem Fall möglich, wenn in dem vorherigen Fach nicht mehr als 3 Semester studiert wurden. Wichtig ist, dass bei der Aufnahme in die Förderung noch mindestens 3 Semester bis zum Ende der Regelstudienzeit studiert werden müssen. Wenn der Master angestrebt wird, werden diese Semester dazu gerechnet.

Ich absolviere ein duales Studium, kann ich mich bewerben?

Ja, duale Studiengänge sind förderbar, wenn sie dem Grunde nach BAföG berechtigt sind.

Kann ich mich für ein Stipendium bewerben, wenn ich in Großbritannien oder Nordirland studiere?

Nein, ein nach dem 31.12.2020 begonnenes mehrjähriges Studium in Großbritannien oder Nordirland kann aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreiches aus der EU nicht gefördert werden.

Wie viel darf ich neben dem Stipendium dazuverdienen?

Ohne Anrechnung dürfen pro Monat maximal 520 Euro brutto zum Stipendium dazuverdient werden.

Was ist eine Vertrauensdozentin / ein Vertrauensdozent?

Auf ihrem Weg durch Studium und Promotion werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Hans-Böckler-Stiftung von einem starken Netzwerk aus deutschlandweit rund 600 Vertrauensdozentinnen und -dozenten begleitet.

Was sind Stipendiatinnen- und Stipendiatengruppen?

An fast allen Hochschulen in Deutschland gibt es von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Stipendiatinnen und Stipendiaten, die an einer Hochschule eine Gruppe bilden.

Muss ich für die Gutachtengespräche in Deutschland sein?

Es ist möglich, das Gespräch mit den Vertrauensdozentinnen und -dozenten sowie der Gruppe der Stipendiatinnen und Stipendiaten telefonisch, per Videoanruf (Skype) oder anhand der Unterlagen zu führen. Wichtig ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber zum Auswahlgespräch persönlich erscheint.

Kann das Referenzschreiben auch in einer Fremdsprache verfasst sein?

Ja, das Referenzschreiben kann auch in Englisch verfasst sein.

Wer kann oder soll das Referenzschreiben erstellen?

Die Entscheidung, wer das Referenzschreiben verfasst, trifft die Bewerberin oder der Bewerber. Familienangehörige sind hier jedoch ausgenommen. Es sollte eine Person sein, die den an der Auswahl beteiligten Personen einen Eindruck vom Engagement und den Leistungen der Bewerberin oder des Bewerbers vermitteln kann.

Wann sind die Bewerbungsfristen?

Die Bewerbungsfristen für die Studienförderung sind der 01. August für die Förderung ab dem Sommersemester und der 1. Februar für die Förderung ab dem Wintersemester.

Kann ich mich nach einer Ablehnung wiederbewerben?

Ja, wenn die formalen Voraussetzungen gegeben sind.

Mit welchem Aufenthaltsstatus können aus der Ukraine Geflüchtete gefördert werden?

Ukrainische Geflüchtete, die zu Förderbeginn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG bzw. die entsprechende Fiktionsbescheinigung vorweisen, können gefördert werden. Sollte zu Bewerbungsschluss ein anderer Aufenthaltsstatus (z.B. §16) vorliegen, muss dieser geändert werden.

Was sind die formalen Voraussetzungen?

Geflüchtete können sich bei uns bewerben, wenn sie BAföG-berechtigt sind. Das bedeutet, dass sie sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten. Wenn sich jemand im Asylverfahren befindet, ist diese Person nicht BAföG-berechtigt. Eine Bewerbung um ein Stipendium macht in diesem Fall erst Sinn, wenn das Asylverfahren zeitnah abgeschlossen wird oder bereits abgeschlossen ist.

Wie geht die Stiftung mit dem Auswahlkriterium Engagement um?

Es ist allen am Auswahlverfahren Beteiligten bewusst, dass die Anforderung des Engagements sowie dessen Nachweis im Herkunftsland für Geflüchtete schwierig sein können. Selbstverständlich wird auch das Engagement für andere (Geflüchtete), z. B. in den Unterkünften o. ä., gewürdigt. Wichtig ist, dass die Personen, die sich bewerben, bereit sind, sich für andere einzusetzen. Das Referenzschreiben einer Vertrauensperson (z. B. Lehrerin oder Lehrer, Betreuerin oder Betreuer) bietet die Möglichkeit, dieses Engagement nachzuweisen.

Werden Abschlüsse aus dem Herkunftsland berücksichtigt?

Welche Abschlüsse konkret anerkannt werden, wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen entschieden. Wenn es um die Anerkennung von bereits im Herkunftsland erbrachten Studienleistungen geht, ist für uns relevant, welche Studienzeiten die jeweilige Hochschule berücksichtigt und zu welchem Fachsemester die Einstufung erfolgt. Der Garantiefonds Hochschule bietet Geflüchteten ein Beratungsangebot zur Klärung der Bildungsmöglichkeiten in Deutschland.

Gibt es eine Möglichkeit, sich auf ein Stipendium bereits vor Studienbeginn zu bewerben?

Die Bewerbung ist bereits vor dem Studienbeginn möglich (egal ob Bachelor oder Master). Erfolgt eine Aufnahme in das Stipendienprogramm, wird das Stipendium allerdings erst dann gezahlt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber mit dem Studium beginnt. Wichtig ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber noch mindestens 3 Semester bis zum Ende der Regelstudienzeit vor sich hat. Die Mindestregelung wird aufgehoben, wenn konsekutiv der Master angestrebt wird. Vorkurse und Sprachkurse werden nicht finanziert.

Kontakt

Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern. Schreibt an bewerbung[at]boeckler.de.

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