Katholischer Konfessionsteil des Kantons St. Gallen
Der Katholische Konfessionsteil des Kantons St. Gallen ist eine staatskirchenrechtlich begründete Körperschaft des öffentlichen Rechts der Katholiken römisch-katholischen Bekenntnisses und ist für die Verwaltung der Infrastruktur und der Steuergelder zuständig. Er gliedert sich in Kirchgemeinden. Die Seelsorge der Gläubigen obliegt dem Bistum St. Gallen, dessen Finanzen aber wiederum vom Konfessionsteil verwaltet werden.
Geschichte
BearbeitenAls gegen Ende der Französischen Revolution französische Truppen 1798 die Schweiz besetzt hatten, wurde die Fürstabtei St. Gallen aufgehoben und der Kanton St. Gallen gegründet. Die Vermögenswerte der Abtei wurden zwischen dem Kanton und den St. Galler Katholiken aufgeteilt.
Im Jahr 1813 wurde der Katholische Konfessionsteil gegründet und am 18. Februar der erste Administrationsrat gewählt. Ihm gehörten unter anderem alle sechs katholischen Regierungsräte an. Die katholischen Mitglieder des Grossen Rats bildeten das Katholische Grossratskollegium. Der Konfessionsteil gab sich eine eigene Verfassung. 1836 teilte Papst Gregor XVI. das Doppelbistum Chur-St. Gallen auf und errichtete ein apostolisches Vikariat für St. Gallen, aus dem 1847 das Bistum St. Gallen entstand.
Zur Besoldung der Bistumsleitung und der Priester an der Kathedrale sowie zum Gebäudeunterhalt dienten unveräusserliche Fonds und Kapitalanlagen. 1862 wurde das Verhältnis zwischen Kirche und Staat neu geregelt. Seither setzt sich das Kollegium nicht mehr aus Grossräten, sondern aus von der katholischen Bevölkerung gewählten Abgeordneten zusammen.
1912 stimmten die St. Galler Katholiken der Einführung einer Zentralsteuer zu, mit der die Aufgaben des Konfessionsteils und des Bistums finanziert werden. 1994 wurde die Sparkassa der Administration (Sparad) von der St. Galler Kantonalbank übernommen. Eine riskante Kreditpolitik führte zur Liquidation der ehemals drittgrössten St. Galler Regionalbank.[1] 2006 führte der Konfessionsteil das Ausländerstimmrecht ein.
Organisation
BearbeitenDie stimmberechtigten Kirchbürger haben das Wahlrecht für das Katholische Kollegium sowie das Referendums- und Initiativrecht. Die Anzahl Katholiken im Kanton St. Gallen beträgt rund 235'000.
Das Katholische Kollegium ist die Legislative (Parlament) des Konfessionsteils und setzt sich aus 180 wahlfähigen Katholiken aus dem ganzen Kantonsgebiet zusammen. Es wählt die Mitglieder des Administrationsrates, erlässt die Verfassung des Konfessionsteils, entscheidet im Einvernehmen mit dem Bischof die Dekrete über Einrichtungen der Diözese und des Konfessionsteils und beschliesst den Finanzhaushalt des Konfessionsteils. Das Kollegium tagt im Regelfall zweimal jährlich im Kantonssratssaal der Neuen Pfalz, dem ehemaligen Thronsaal des Fürstabtes.
Der Administrationsrat ist die Exekutive (Regierung) des Konfessionsteils und besteht aus sieben Mitgliedern. Er vertritt die Interessen des Konfessionsteils und verwaltet die Stiftungen und Fonds des Konfessionsteils. Er übt die Aufsicht über die Kirchgemeinden aus und ist Rekurs- und Beschwerdeinstanz. Er unterstützt das Bischöfliche Ordinariat und verwaltet verschiedene Einrichtungen der Diözese wie z. B. die Kathedrale St. Gallen, das Priesterseminar St. Georgen, die Stiftsbibliothek St. Gallen oder die Katholische Kantonssekundarschule. Zudem besitzt der Katholische Konfessionsteil in der Region Gossau rund 320 Hektaren Wald.
Der Katholische Konfessionsteil des Kantons St. Gallen ist Mitglied der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz.
Verwaltungsgliederung
BearbeitenKirchgemeinden und Kapellgenossenschaften sind Verwaltungsstrukturen des Katholischen Konfessionsteils. Pfarreien, Seelsorgeeinheiten und Dekanate sind dem Bistum unterstellt. Bei Pfarreien mit paritätischer Kirche ist das Patrozinium in Klammern gesetzt.
Stand: 2017
Quellen und Weblinks
Bearbeiten- www.sg.kath.ch. Offizielle Internetseite des Katholischen Kollegiums des Kantons St.Gallen, abgerufen am 24. Januar 2017.
- Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen. In: gesetzessammlung.sg.ch. Katholisches Kollegium des Kantons St.Gallen, abgerufen am 24. Januar 2017.
- Bistum st.gallen. Offizielle Internetseite des Katholischen Kollegiums des Kantons St.Gallen, abgerufen am 24. Januar 2017.
Anmerkungen und Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ sda: Sparad verschwindet definitiv. Bankliquidation mit Überschuss abgeschlossen. St. Galler Tagblatt, 12. Mai 2007, archiviert vom am 4. Februar 2017; abgerufen am 1. Februar 2017.
- ↑ Gemäss einer staatskirchenrechtlichen Vereinbarung ist die st. gallische Kirchgemeinde Berg für die Seelsorge in Freidorf zuständig.(Nachweis: Vereinbarung über die Pastoration, die Mitgliedschaft und die Steuerpflicht der im Ortsteil Freidorf der politischen Gemeinde Roggwil wohnhaften Angehörigen der Katholischen Kirchgemeinde Arbon. sGS 173.732 In: Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen. 24. Juli 1998, abgerufen am 1. Februar 2017.)
- ↑ Seit der Fusion der katholischen Kirchgemeinden Rickenbach und Wil per 1. Januar 2015 ist die st. gallische Kirchgemeinde Wil für die Seelsorge und den Gebäudeunterhalt in Rickenbach zuständig. Dazu wurde eine staatskirchenrechtliche Vereinbarung und ein Pastorationsvertrag zwischen dem Bistümern Basel und St. Gallen abgeschlossen. (Nachweis: Urs Brosi: Fusion Rickenbach und Wil besiegelt. In: Katholische Kirche im Thurgau. Abgerufen am 1. Februar 2017. )