Union und SPD haben sich auf die Formulierung der geplanten Grundgesetz-Änderungen für höhere Verteidigungsausgaben und zur Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro verständigt. In Artikel 109 des Grundgesetzes, der die Schuldenbremse regelt, soll in Absatz 3 eingefügt werden: „Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“
Sondierungen:So soll das Grundgesetz geändert werden
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Union und SPD legen den Entwurf vor, mit dem sie die Verfassung ändern wollen. So soll der Staat Hunderte Milliarden Euro für Verteidigung und Infrastruktur ausgeben können. Zur Begründung heißt es: „Es muss damit gerechnet werden, dass die USA ihr künftiges Engagement in Europa überprüfen.“
Von Daniel Brössler, Nicolas Richter und Henrike Roßbach, Berlin

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